Ökostrom-Reform tritt wie geplant am 1. August in Kraft
Weil der Bundesrat trotz Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, kann die umstrittene EEG-Novelle am 01.08.2014 in Kraft treten. Am 11.07.2014 verabschiedeten die Bundesländer das Gesetz.
Die Einschaltung des Vermittlungsausschusses hätte den Zeitplan der Bundesregierung über den Haufen geworfen. Hauptargument der Regierung, für die Wirtschafts-Staatssekretärin Brigitte Zypries die Novelle begründete, wie eh und je die Kosten: verringerte Ausbauziele, Förderkürzungen und stärkerer Wettbewerb sollen die Kosten bis 2017 stabilisieren. Diese schaffe einen verlässlichen Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien, senke die Kosten des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren, führe diese an den Markt heran und verteile Förderkosten so, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien in Deutschland erhalten blieben. „Wir wollen, dass die Energiewende eine ökonomische und ökologische Erfolgsgeschichte wird“, betonte Zypries.
BBMWI-Staatssekretär Rainer Baake, der „Vater der EEG-Reform“, zeigte sich hocherfreut: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sei gewährleist. Kritiker sehen die Verbraucher keineswegs entlastet: Ein Durchschnitts-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh zahlt jährlich 218 Euro EEG-Umlage.
Gekürzt wird die Förderung des Ökostroms: Jährlich sollen maximal nur noch je 2,5 GW Wind- und Solarleistung neu installiert werden, etwa die Leistung von fünf großen konventionellen Kraftwerken. Zudem wird der Bau von Ökostrom-Anlagen ausgeschrieben, wie es die EU verlangte. Wer dabei die wenigsten Subventionen verlangt, kommt zum Zug. Ein kleiner Teil darf auf Druck der EU auch im Ausland errichtet werden.
Die Ausnahmen von der EEG-Umlage für die sogenannten energie-intensiven Unternehmen von jährlich rund fünf Milliarden Euro bleiben für die meisten Betriebe erhalten. Selbsterzeugter Strom wird aber künftig der Umlage unterworfen. Strom aus firmeneigenen Kraftwerken wird künftig mit 40 Prozent der Umlage belegt. Bereits laufende Kraftwerke sollen zwar bis Ende 2016 befreit bleiben. Danach verlangt die EU aber eine Neuregelung.
->Quelle: Gerhard Hofmann/Agentur Zukunft; deutsche-mittelstands-nachrichten.de; bmwi.de/video-Baake