Berlin setzt sich mit wichtigsten Forderungen durch
Die EU-Kommission hat ihren Widerstand gegen die Reform der deutschen Ökostrom-Förderung aufgegeben, Brüssel und Berlin haben daraufhin ihren Streit über die EEG-Reform beigelegt – drohende Milliarden-Nachzahlungen für die Industrie sind damit erledigt. Auch die Auseinandersetzung um Strom-Selbstversorger wurde beendet. Mit einer kritischen Würdigung von Hans-Josef Fell.
Bereits am 09.07.2014 hatte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Beilegung des EU-Beihilfeverfahres und die Notifizierung der Reform in Aussicht gestellt: „Wir haben jetzt eine definitive, endgültige Einigung erreicht.“ Die Bundesregierung bestätigte das in Person von Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake: „Wir haben uns in sehr konstruktiven Gesprächen in allen Punkten verständigt. Das bedeutet, dass diejenigen, die in Erneuerbare Anlagen investieren und diejenigen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, Rechtssicherheit haben für die nächsten Jahre.“
Durch die reduzierte EEG-Umlage sparen die Unternehmen Milliarden. Nach der Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission belaufen sich die Nachzahlungen für 2013 und 2014 wohl nur auf 30 Millionen Euro, wie aus Regierungskreisen verlautete. Davon sind laut Baake 350 der mehr als 2.000 Firmen betroffen, die bisher bei der Ökostrom-Umlage begünstigt waren. Das jährliche Entlastungsvolumen von der EEG-Umlage für die Unternehmen liegt derzeit dagegen bei fünf Milliarden Euro – und das wird auch nach der EEG-Reform so bleiben.
Laut Kompromisses mit der Kommission muss importierter Strom (vorerst) nicht von der Ökostrom-Umlage befreit werden. Ab 2017 sollen jedoch 200 Megawatt neue Ökostrom-Projekte per Ausschreibung an ausländische Anbieter vergeben werden. Der Streit um das sogenannte Grünstromprivileg wurde dadurch beigelegt, dass Deutschland 50 Millionen zu einem EU-Infrastrukturprojekt beisteuert.
VCI freut sich
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßte ebenfalls den Kompromiss. „Wir sind froh über die schnelle Einigung, durch die die EEG-Novelle nun wie geplant Gesetzeskraft erlangt. Der Erhalt der Entlastungen war ein industriepolitisches Gebot, wie auch die EU eingesehen hat. Für etwaige Rückzahlungen gab es aus unserer Sicht nie eine rechtliche Grundlage, dem ist offenbar nun auch die Kommission gefolgt“, erklärte VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann.
Kritik an Sonnensteuer
Die Belastung des Eigenverbrauchs kritisierte Tillmann: „Die Befristung der neu eingeführten Umlage für künftige Eigenstromanlagen maximiert die Unsicherheit auf diesem Gebiet. Ab 2017 könnte diese effiziente Form der Energieversorgung endgültig unwirtschaftlich werden. Das wird auch die letzten Unternehmen vor neuen Investitionen abschrecken. Insgesamt führen die Neu-Regelungen im EEG in punkto Eigenstrom das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel für die KWK ad absurdum. Deshalb muss die Bundesregierung einen Kompensationsmechanismus finden, sonst droht ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende einzuknicken“.