Alle Gegenanträge scheiterten
„Der Bundesrat sich als zahnloser Tiger erwiesen und die Reform des EEG durchgewinkt“, so photovoltaik.eu. Die Länder verzichteten darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und eigene Forderungen mit mehr Druck zu versehen. Nicht einmal ein Entschließungsantrag aus NRW kam durch, der die Bundesregierung verpflichten sollte, kurzfristig auf die Entwicklung der Energiewende zu reagieren.
Kritik aus NRW und Niedersachsen
Kritische Anmerkungen zur Bundesratsabstimmung kommen aus Niedersachsen, (das für den NRW-Antrag war), z.B. vom grünen Wirtschaftsminister Stefan Wenzel: Die EEG-Debatte sei fast ausschließlich eine Kostendebatte gewesen mit der (irreführenden) Kernbehauptung, die erneuerbaren Energien und die angeblich maßlose Übersubventionierung der Anlagenbetreiber seien schuld an den gestiegenen Haushaltsstrompreisen.
Es war viel mehr der 2009 geänderte Berechnungsmodus für die EEG-Umlage und die Vermarktung des Grünstroms am Spotrmarkt EPEX. Ein „politisch beschlossener Systemfehler“ (Tina Ternus). Damals wurde den Erneuerbaren Energien wurde ein auf konventionelle Energieträger ausgerichtetes System verordnet, das sich an Brennstoff- und CO2-Kosten orientierte. Durch den Merit Order-Effekt wird die Lücke immer größer und muss gemäß dem neuem Besonderen Ausgleichsmechanismus vom Verbraucher in Form der EEG-Umlage ausgeglichen werden. Diese stieg rasch an.
Dazu blockierte die FDP in der damaligen Bundesregierung lange die notwendige Reform des Emissionshandel (und damit später auch ihren Verbleib im Bundestag), was den CO2-Preis weiter verfallen und damit die EEG-Umlage weiter steigen ließ. Schließlich waren die Preise (mit 3-5 Euro proTonne) für CO2 viel zu niedrig, um Regeleirkung zu entfalten was alte Braunkohlekraftwerke (und Steinkohlemeiler mit importierter Billigkohle) immer weiter Geld verdienen ließ, während flexiblere Gaskraftwerke, die weniger Treibhausgase ausstoßen, vom Markt gedrängt werden. „Keiner dieser Gründe wird mit der Reform angepackt, wichtige Baustellen bleiben offen“, kritisiert Wenzel.
Gegensteuer-Mechanismus und Probe aufs Exempel für Ausschreibungen
NRW wollte die Auswirkungen der EEG-Umlage für eigen-genutzten Solarstrom („Sonnensteuer) auf die Entwicklung des Zubaus genau beobachtet wissen. Dazu sollte die Bundesregierung einen Mechanismus zum kurzfristigen Gegensteuern für den Fall vorbereiten, dass die Ausbauziele verfehlt würden. Mit Blick auf die Ausschreibungen forderte NRW, dass die Ausschreibungen erst dann beginnen dürften, wenn sie sich als effektiv und kosteneffizient erweisen hätten. Vor allem sollte die Akteursvielfalt erhalten bleiben.
Forderung aus NRW: Grünstromprivileg wieder einführen
Ein besonderes Anliegen war Johannes Remmel, dem grünen Wirtschaftsminister von NRW, die Verordnungsermächtigung zur Wiedereinführung des Grünstromprivilegs: Denn dadurch würden Mieterstrom-Modelle wieder wirtschaftlich – das würde die Energiewende in Großstädten vorantreiben. „Schließlich muss die Bundesregierung tatsächlich auch von der Verordnungsermächtigung für Ökostrommodelle Gebrauch machen“, fordert . „Hier besteht die Chance, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, so dass die erneuerbaren Energien mittel- und langfristig auf eigenen Füßen stehen, jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.“
Bundesregierung missachtete Bundesrats-Stellungnahme fast völlig
Remmel kritisierte, dass wichtige Bestandteile der Stellungnahmen waren von der Bundesregierung aus dem EEG herausgehalten worden waren: „An dieser Stelle, wo wir einen breiten politischen Konsens weiter bearbeiten und festigen sollten, nämlich den Weg der Energiewende, des Klimaschutzes und des Ausstiegs aus der Energiewende zu gehen, wäre es sinnvoll gewesen, hier intensiver und umfänglicher die Anregungen des Bundesrates mit aufzunehmen. Deshalb haben wir weiterhin Anforderungen an die Ausgestaltung und Abarbeitung des neuen EEG.“ Das gelte besonders für die Gestaltung der Eigenverbrauchsregelung. Besonders bei der Photovoltaik und der Kraft-Wärme-Kopplung sei zu befürchten, dass die Belastung viele Projekte unwirtschaftlich werden lasse und Investoren abschrecke. Remmel: „Insgesamt besteht die Befürchtung, das gerade die Energiewende von unten bei kleinen und mittleren Unternehmen, bei Handwerkern, Ingenieuren, bei Stadtwerken, bei Bürgergenossenschaften Schaden leidet und hier die Initiative und Dynamik, die vorhanden ist und zunimmt, ausgebremst wird. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie, wenn sich das bestätigt, wirksam gegen gesteuert wird.“
->Quelle(n): bundesrat.de; photovoltaik.eu
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