Die EEG-Verabschiedung aus Regierungssicht
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat nach dem beendeten Gesetzgebungsverfahren in Sachen EEG-Reform die Sicht der Bundesregierung verbreitet: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 hat den Bundesrat passiert. Es soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Dazu ist noch die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Das EEG 2014 steuert den Ausbau von erneuerbaren Energien planvoll, um Stromkosten zu senken und Arbeitsplätze sowie wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.“ Solarify dokumentiert die Erklärung.
„Die EEG-Reform schafft die Voraussetzungen, die Energieversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen. Heute decken erneuerbare Energien rund 25 Prozent unseres Strombedarfs. Im Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des deutschen Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Neben der Markt- und Systemintegration ist die Einführung von Ausbaupfaden ein wichtiger Erfolg: Er macht den weiteren Anstieg des Ökostroms im Energiemix plan- und berechenbarer und dämpft die Kosten.
Differenzierte Ausbaukorridore
Dazu sind für die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich festgelegt. Der Ausbau konzentriert sich künftig auf die kostengünstigen Technologien: Bei der Solarenergie wird ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (brutto) angestrebt, bei der Windenergie an Land ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (netto), bei der Windenergie auf See sollen 6.500 Megawatt bis 2020 und 15.000 Megawatt bis 2030 installiert werden, bei der Biomasse wird wegen der hohen Kosten ein jährlicher Zubau von rund 100 Megawatt (brutto) angestrebt und bei der Geothermie und Wasserkraft sind aufgrund der Marktentwicklung keine Maßnahmen zur Mengensteuerung erforderlich.
Besondere Ausgleichsregelung für Industrie
Eine besondere Bedeutung hat die Entlastung der Industrie und des produzierenden Gewerbes hinsichtlich der EEG-Umlage. Mit dem neuen EEG ist die Belastung für die energieintensive Industrie in etwa gleich geblieben. Der Grund: Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Deutsche Anbieter zahlen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz jetzt schon hohe Strompreise. Käme es hier zu einer weiteren Belastung, wären die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze in diesen Betrieben gefährdet.
Die ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ für die Industrie ist an die neuen europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien angepasst. Die Bundesregierung hat die Leitlinien vorsorglich angewandt, um Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten. Energie ist eine zentrale Grundlage der Wertschöpfung. Klimaschutz, Arbeitsplätze und wirtschaftlicher Erfolg müssten deshalb gleichermaßen gesichert werden.
Auftakt für weitere Schritte
Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde mit der EEG-Novelle nicht ausgebremst, sondern berechenbar, unterstrich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei seiner Rede am 27. Juni zum EEG im Deutschen Bundestag. Dieser stimmte der umfassenden Reform zu, um die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. ‚Dies ist ein guter Tag für die Energiewende‘, so Gabriel. Die EEG-Reform sei ein erster Baustein umfassender Reformen für eine erfolgreiche Energiewende.
Alle Teile der Energiewende müssen eng aufeinander abgestimmt sein. Deshalb kündigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Bundestag an, dass die EEG-Reform nur ein erster Baustein sei für ein festes Fundament der Energiewende. Neben der Sicherung eines funktionierenden Strommarktes – das sogenannte Strommarktdesign – und der Stärkung der Energieeffizienz nannte er den weiteren Ausbau des Stromnetzes und die Überarbeitung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bei allen Schritten setzt der Minister auf breite Akzeptanz und europäische Einbettung.
Die ‚10-Punkte-Energie-Agenda‚ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt die weiteren, zentralen Vorhaben der Bundesregierung zur Energiewende in der 18. Legislaturperiode auf. Die Agenda verzahnt die verschiedenen, offenen Baustellen der Energiewende zeitlich und inhaltlich.“
->Quelle: bundesregierung.de