Bayern contra Windkraft

Anti-Windkraft-Gesetz beschlossen: Seehofer ignoriert Expertenmeinungen  

Die sogenannte Länderöffnungsklausel lässt in Bayern ein Gesetz gegen die Windkraft näherrücken. Die CSU entschied sich dafür, den fachkundigen und eindeutigen Rat von elf Experten in den Wind zu schlagen und stimmte im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags „für den unsinnigen Gesetzesentwurf“ (Umweltinstitut München).

Damit werde „der Klimaschutz für alle gegen die Partikularinteressen einiger weniger eingetauscht“, so ein Kommentar des Münchner Instituts. Wenn aber die Energiewende in Bayern nicht mehr im geplanten Tempo umgesetzt werden kann, frage der Bayerische Rundfunk zu Recht: „Gibt es eventuell doch Pläne in der CSU-Schublade, auf denen mit schwarzer Schrift Kohle oder Atom steht?“ (Heiner Müller in einem Kommentar am 11.07.2014 unter dem Titel: „Bei der CSU herrscht die politische Demenz.“

Erst am 03.07.2014 hatten sich elf von zwölf geladenen Experten – Vertreter von IHK, Städtetag, Verband der kommunalen Unternehmen und anderen Organisationen – in ener Anhörung im Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags gegen die so genannte 10H-Regelung ausgesprochen, die einen Abstand von zwei Kilometern zur Wohnbebauung für ein durchschnittliches 200 Meter hohes Windrad fordert, also dass der Abstand von Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung das Zehnfache der Nabenhöhe betragen soll. Die Experten aus unterschiedlichen Lagern gaben einem Bericht des Münchner Umweltinstituts (von dessen Webseite auch der folgende Text) folgend im Landtag ihre Stellungnahmen zum 10H-Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung ab. Sie waren sich einig: Seehofers Gesetzesvorschlag muss gestoppt werden, da er den Ausbau der Windkraft in Bayern und damit die Nutzung einer der günstigsten Energiequellen und ein Instrument lokaler Wertschöpfung torpediert.

Klare Ablehnung des Gesetzesentwurfs

Elf sprachen sich gegen die 10H-Regelung aus. Denn mit 10H bleibt der Bayerische Windatlas weiß – weniger als ein Prozent der Landesfläche könnten dann noch für die Stromerzeugung durch Windkraft genutzt werden. Zwar führte Jurist Prof. Martin Kment von der Universität Augsburg aus, dass die Kommunen die Abstände der 10H-Regelung mit Hilfe der Bebauungs- oder Flächennutzungsplanung unterschreiten könnten. Doch die Experten der Kommunen und Gemeinden waren sich einig: Bürger und Gemeindeverwaltungen sind damit überfordert zu entscheiden, wann diese Ausnahmen greifen. Investoren werden also wegen der Rechtsunsicherheit in jedem Fall abgeschreckt.

Dabei ist die Windkraft auch im Bayerischen Energiekonzept von 2011 als zentraler Baustein der Energiewende vorgesehen. Die darin geforderten Ausbauzahlen könnten jedoch mit der neuen Regelung kaum erreicht werden – das Vertrauen in das Energiekonzept wird dadurch massiv verletzt. Die Staatsregierung hatte vor drei Jahren verkündet, sie wolle die Nutzung der Windkraft mit der Unterstützung der Bürger fördern. Sie hatte die Kommunen explizit aufgefordert, sich zu engagieren. Seitdem wurde viel Zeit und Geld – teilweise sechsstellige Beträge – investiert, um Konzepte für die lokale Energiewende zu erstellen. All diese Ressourcen wären nutzlos verschwendet, wenn nun eben diese Anstrengungen durch die 10H-Regelung zunichte gemacht würden. Tritt der Gesetzesentwurf tatsächlich in Kraft, wird Bayern auf eine der günstigsten Energieformen verzichten und damit die Chance vertun, künftige Strompreissteigerungen einzudämmen.

Bayern braucht die Windkraft

Die Hälfte des bayerischen Stroms wird derzeit durch Atomkraftwerke erzeugt. Auch um den Ausstieg aus der Atomkraft wie geplant einzuhalten sind günstige Energiequellen wie die Windkraft unabdingbar. Es ist zudem zu befürchten, dass Windkraftanlagen aufgrund der Abstandsregelung in unberührte Naturräume gebaut werden. Das Umweltinstitut München e.V. spricht sich daher gegen die 10H-Regelung aus und fordert eine konsequente Umsetzung der Energiewende – im Sinne der Bürger und der bayerischen Natur.
->Quelle(n): umweltinstitut.org/newsletter; umweltinstitut.org/windkraft-bayern;