Nur 33 statt 40 Prozent Verringerung
Eigentlich will die Bundesregierung bis 2020 40 Prozent weniger CO2-Emissionen (gegenüber 1990) erreichen – eigentlich. Denn nach den aktuellen Zahlen wird Deutschland – wenn überhaupt: die Berechnungs-Grundlagen sind wackelig – bei 33 Prozent landen, kaum besser als der Rest der EU, die 30 anstrebt. Das geht aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Bärbel Höhn hervor. Solarify dokumentiert Fragen und Antworten.
Frage: „Welche Annahmen (v.a. CO2-Preis, Wirtschaftswachstum. Entwicklung des Ausbaus erneuerbarer Energien, Entwicklung konventioneller Kraftwerkspark) wurden in den Projektionen der Bundesregierung zugrunde gelegt, wonach eine Reduktion der Treibhausgase um 33 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 bereits mit bestehenden und bereits beschlossenen Maßnahmen zu erwarten ist, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Annahmen ggf noch vor Beschluss des angekündigten BMUB-Sofortprogramms angepasst werden müssen?“
Antwort: „Dem Projektionsbericht 2013 lagen folgende Annahmen zugrunde: Bis 2020 wird ein CO2– Preis von 14€/t C02 im EU -Emissionshandelssystem erwartet, zwischen 2011 und 2020 wird ein durchschnittliches Wirtschaftswachsturn von jährlich 1,4 Prozent unterstellt, bis 2020 wird von einem Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf 228 TWh ausgegangen, und für den konventionellen Kraftwerkspark wird unterstellt, dass Kraftwerke in der Regel nach einer Lebensdauer von 45 Jahren den Betrieb einstellen.
Ohne eine über das sogenannte .Backloading“ hinaus gehende Reform des EU-Emissionshandels müsste bis 2020 von einem CO2– Preis von deutlich unter 14 €/t CO2 ausgegangen werden. Die Bundesregierung drängt daher in Brüssel auf eine vorgezogene Einführung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Marktstabilitätsreserve bereits im Jahr 2017 und eine direkte Überführung der im Zuge des Backloading zurückgehaltenen 900 Millionen Zertifikate in diese Reserve. Das Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre und die erwartete Entwicklung für 2014 und 2015 lassen die in der Projektion unterstellte durchschnittliche Entwicklung als nach wie vor plausibel erscheinen. Der in der Projektion unterstellte Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit den im jüngst novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz definierten Ausbaupfaden vereinbar, Die in der Projektion angenommene Lebensdauer fossiler Kraftwerke kann in Abhängigkeit von der Marktlage in der Realität und im Einzelfall Iänger als 45 Jahre ausfallen.
Insgesamt wird die Bundesregierung im Zuge der Verabschiedung des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit initiierten „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020″ ggfs. geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigen.“
Frage: „Welche Kohlekraftwerke (bitte mit jeweiliger Leistung und Treibhausgasemissionen angeben) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2020 aufgrund einer Stilllegungsverpflichtung oder auf Grund gesetzlicher Verschärfungen (z. B, durch die 13, BlmSchV) vom Netz, und in welchem Umfang bestehen hier Unsicherheiten hinsichtlich der von der Bundesregierung prognostizierten zukünftigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen von minus 33 Prozent bis 2020?“
Antwort: „Die Bundesregierung hat keine belastbaren Kenntnisse über beabsichtigte Anlagenstilllegungen von Kohlekraftwerken aufgrund von § 30 Absatz 4 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV.“
->Quelle und weitere Informationen: solarify.eu; klimaretter.info; handelsblatt.com