Das EGG 2014 in der Kurzbewertung
„Mit der Novellierung des EEG möchte die Bundesregierung die Kosten der Energiewende senken und den Ausbau Erneuerbarer Energien planbarer machen. Doch anstatt eines Neustarts führt die Reform zu klimaschädlichen Verlangsamung der Energiewende.“ So lautet die kurze und bündige Bewertung der am 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle durch den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Eine ausführliche Stellungnahme auf der BEE-Webseite.
Die EEG-Novelle 2014 bremst den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit das Tempo der Energiewende. An einigen Stellen dürften die Kosten durch höhere Finanzierungsrisiken und bürokratischen Aufwand steigen. Dennoch wird der Ausbau bei den meisten Erneuerbaren Energien auch nach der Novelle weitergehen. Bei der Bioenergie wird es wichtig sein, die Rahmenbedingungen für einen Ausbau in Zukunft wieder herzustellen.
Die EEG-Novelle 2014 deckelt erstmalig den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Ausbau von Windenergie-Onshore soll beibehalten und der von Bioenergie im Stromsektor weitgehend beendet werden. Der Zubau von Photovoltaik wird weiter reduziert und von Wind-Offshore ebenfalls gedeckelt. Das Tempo der Energiewende wird damit im Vergleich zu den letzten Jahren reduziert.
Die Novelle sieht darüber hinaus eine Reihe weiterer Verschlechterungen vor:
- Der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Strom – auch aus Erneuerbaren Energien – wird oberhalb einer Bagatellgrenze mit einem Teil der EEG-Umlage beaufschlagt. Die Besserstellung der Nahstromversorgung u.a. für Mieter wird gestrichen.
- Die Grünstromvermarktung (mittels sog. Grünstromprivileg) wird abgeschafft, immerhin gibt es hier eine Verordnungsermächtigung für ein mögliches Nachfolgemodell für Ökostrom.
- Die Festvergütung wird für Anlagen oberhalb einer Bagatellgrenze auf die gleitende Marktprämie umgestellt. Diese ist künftig verpflichtend und nicht mehr optional.
- Die Ermittlung der Vergütungshöhen wird von gesetzlich festgelegten Sätzen auf Ausschreibungen umgestellt. Erste Ausschreibungen gibt es bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 2015. Ab 2017 soll es auch für die anderen Erneuerbaren Energien Ausschreibungen geben, mit möglichen negativen Folgen für Kosten und Akteursvielfalt.
- Es gibt einen Vergütungsstopp ab aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Strompreisen. Vorteilhaft ist der Wegfall des sog. Marktintegrationsmodells für PV-Neuanlagen.
->Quelle und Langfassung: bee-ev.de/EEG-Novelle2014.ppt; bee-ev.de/BEE-Analyse_EEG-Novelle2014.pdf