Abgeordnete und Senatoren verabschieden Kürzung der Einspeisevergütung für bestehende Anlagen
Ähnlich wie in Spanien: Am 07.08.2014 haben das italienische Parlament und der Senat mit großer Mehrheit das Gesetz verabschiedet, das neben anderen Änderungen der Einspeisevergütung nach dem Conto Energia rückwirkende Kürzungen der Solarförderung vorsieht, berichtet die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München).
Der Verband assoRinnovabili will zusammen mit rund 50 Betreibern großer PV-Anlagen bei der EU-Kommission die Eröffnung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 2009/28/CE verlangen. Des weiteren soll vor dem italienischen Verfassungsgericht geklagt werden. Ausländischen Investoren wurde nahegelegt, wegen Verletzung des Vertrages über die Energiecharta durch den italienischen Staat zu klagen.
Der Entwurf von Ende Juli war kaum verändert worden: Ab der 2. Jahreshälfte 2014 wird nicht mehr die tatsächliche monatliche Produktion vergütet, sondern monatliche Abschlagszahlungen geleistet – allerdings nicht auf 100 Prozent des prognostizierten Jahresertrags, sondern nur auf 90. Im Juni des Folgejahres erfolgt dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Energiemenge. Die Betreiber von Anlagen über 200 kW müssen sich bis 30. November 2014 für eine der folgenden Optionen entscheiden, die dann ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt.
Option | Laufzeit | Vergütung nach Conto Energia |
Option 1
„weniger, dafür länger“ |
24 Jahre | Kürzung in Abhängigkeit von der Restlaufzeit wie folgt:
12 25% Fazit: Gesamthöhe der Vergütung bleibt ungefähr gleich, wird aber auf 24 Jahre verteilt. |
Option 2
„jetzt weniger, später Ausgleich“ |
20 Jahre (wie bisher) | Reduzierung der Einspeisevergütung bis 2019. Ausgleich in den darauffolgenden Jahren durch eine höhere Einspeisevergütung.
Wie hoch Reduzierung ist, wird bis 1. Oktober durch das Ministerium per Dekret festgelegt. Erwartet werden 15-17%. Fazit: Gesamthöhe der Vergütung über 20 Jahre bleibt gleich. |
Option 3
„definitive Kürzung“ |
20 Jahre (wie bisher) | Kürzung der Vergütung um
– 6% für Anlagen über 200 und bis 500 kW – 7% für Anlagen über 500 und bis 900 kW – 8% für Anlagen über 900 kW Fazit: Einen Ausgleich wie in Option 2 gibt es nicht. Gesamthöhe über 20 Jahre wird reduziert. |
Sofern Betreiber ihre Entscheidung nicht bis 30. November dem GSE mitteilen, findet Option 3 ab 2015 automatisch Anwendung.
Für die Anlagen mit dem sogenannten allumfassenden Tarif (tariffa omnicomprensiva), betrifft die Kürzung ausschließlich die Förderkomponente.
3. Zum Ausgleich der Kürzungen soll es Finanzierungshilfen von der Cassa Depositi e Prestiti SpA geben.
4. Die Genehmigungsbehörden müssen die Laufzeit der Genehmigungen bei einer Verlängerung auf 24 Jahre anpassen.
5. Abfindungsoption: Zusätzlich haben alle Betreiber die Möglichkeit, bis zu 80% ihrer Restansprüche aus dem Conto Energia an eine private Finanzierungsgesellschaft zu verkaufen und dafür eine einmalige Abfindungszahlung zu erhalten. Dies geschieht durch diverse Ausschreibungen. Den Zuschlag erhält, wer am günstigsten anbietet. Die genauen Modalitäten zur Auswahl der Finanzierungsgesellschaft sowie zu den Ausschreibungen werden von der Autoritá innerhalb der nächsten 90 Tage (also bis ca. Mitte November) verabschiedet und veröffentlicht.
->Quelle: newenergyprojects.de