Sonnensteuer aufgeschoben…

…aber nicht aufgehoben

Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom laut EEG 2014 wird ausgesetzt. Denn bislang wurden dafür noch kein Melde- und Abrechnungsverfahren festgelegt. Erst wenn die entsprechende Verordnung der Bundesregierung vorliegt, müssen die bis dahin anfallenden Beträge nachgezahlt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben sie vorerst nicht.

Das teilen die Netzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform Netztransparenz mit. Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz hat das auf Anfrage von photovoltaik bestätigt. Allerdings hat 50 Hertz auch klar gestellt, dass die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom weiterhin rückwirkend zum 01.08.2014 dieses Jahres erhoben wird.

Amprion, 50 Hertz, Tennet und Transnet BW berufen sich dabei auf den Paragraphen 91 Nr. 7 des EEG 2014. Dieser legt fest, dass die Erhebung der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solar- und KWK-Strom in einer eigenen Verordnung geregelt werden soll. Die gibt es aber noch nicht.

Deshalb haben die Netzbetreiber die Erhebung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom genauso ausgesetzt wie die unterjährige Abwicklung nach Paragraph 61 EEG 2014. Dort ist geregelt, welche Daten die Anlagenbetreiber an die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln müssen, damit diese die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch ermitteln können.

„Sobald das Verfahren zur Abwicklung in der Verordnung festgelegt wurde, werden wir über das Melde- und Abrechnungsverfahren informieren“, erklären die Übertragungsnetzbetreiber. „Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Abschlagsrechnungen gestellt, eine Meldung ist nicht erforderlich.“ Davon unberührt bleibt allerdings die Meldepflicht im Rahmen der Jahresabrechnung nach Paragraph 74 EEG 2014. Dort ist geregelt, dass die Energieversorger dem Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorlegen müssen. Das gilt auch für Eigenverbraucher.
->Quelle: netztransparenz.de; pv-magazine.de; photovoltaik.eu