EU eröffnet Verfahren: Deutschland verschleppt Energieeffizienz
Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Bundesregierung die EU-Energieeffizienz-Richtlinie immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
Verfahren läuft seit dem 22. Juli – 20 Prozent minus gegenüber 2008
Konkret geht es um Richtlinie die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz. Die Richtlinie gibt Deutschland vor, dass der Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken soll. Das entsprechende Verfahren wurde einem Schreiben des Staatssekretärs Rainer Baake im Bundeswirtschaftsministerium auf eine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden zufolge bereits am 22.07.2014 eingeleitet. Deutschland hätte wie die meisten anderen Staaten auch die Richtlinie bis zum 05.07.2014 umsetzen müssen. Zwar wurde im letzten Herbst die neue Energieeinsparverordnung auf den Weg gebracht, die seit dem 01.05.2014 gilt; für die EU-Kommission reicht dies jedoch nicht aus.
Deutschland in guter Gesellschaft
Doch Deutschland befindet sich in guter Gesellschaft und hat mit dem Verfahren gerechnet: Wie die Welt schreibt, haben etwa 20 weitere Staaten die Richtlinie nicht umgesetzt. Das sagte eine Sprecherin von EU-Energiekommissar Günther Oettinger am 13.08.2014 in Brüssel. Die meisten europäischen Staaten hinken deutlich hinter den EU-Zielen her. Die Richtlinie hätte spätestens im Juni in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Vertragsverletzungsverfahren Wenn die Kommission einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht feststellt, kann sie das in Artikel 258 VAEU vorgesehene Vertragsverletzungsverfahren einleiten. In einer ersten Phase bittet sie den Mitgliedstaat mittels eines so genannten Aufforderungsschreibens, sich innerhalb von zwei Monaten zu äußern. Dieser Meinungsaustausch findet grundsätzlich nicht öffentlich statt.
Sieht sich die Kommission durch die Äußerung des Mitgliedstaats nicht veranlasst, ihre Auffassung zu ändern, oder äußert sich der Mitgliedstaat nicht, so kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, welcher der Mitgliedstaat innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten nachkommen muss. In dieser Phase gibt die Kommission eine Pressemitteilung heraus, in der sie die europäische Öffentlichkeit über den Gegenstand des Verfahrens informiert.
Unterbleibt die Anpassung an das Gemeinschaftsrecht, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen, dessen Urteil für den Mitgliedstaat bindend ist.
Falls der Mitgliedstaat auch dem Urteil des Gerichtshofs nicht nachkommt, kann die Kommission nach Übermittlung eines Aufforderungsschreibens und Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ein zweites Mal den Gerichtshof anrufen und ihm vorschlagen, nach Artikel 260 VAEU ein Zwangsgeld zu verhängen.
Noch im Februar 2013 hatte der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) ein Gutachten vorgestellt, wonach Deutschland auf einem sehr guten Weg bei der Umsetzung der Energieeffizienzziele sei. Die Regierung plant allerdings noch in diesem Jahr einen Aktionsplan Energieeffizienz vorzustellen. Ob und in welchem Umfang darin jedoch konkrete Schritte zur Umsetzung der Richtlinie vollzogen werden können, ist allerdings weiter unklar. Derzeit fehlt es an einer klaren Strategie und einem Instrumentenbündel um die geforderte Umsetzung in Deutschland zu erreichen.
Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Sie will bis Ende des Jahres einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschließen und damit auch auf das EU-Verfahren reagieren.
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