Die EEG-Umlage für Strom aus erneuerbaren Energien stellt keine Subventionierung aus Steuermitteln dar. Für die Einnahmen aus der EEG-Umlage sowie die daraus zu bestreitenden Ausgaben wurde ein spezielles EEG-Konto eingerichtet. Dieses Konto wies noch im Jahr 2013 durchgängig ein erhebliches Minus auf, seit Anfang 2014 ist der Kontostand jedoch durchgängig positiv. Am 01.08.2014 betrug das Guthaben etwas über eine Milliarde Euro. Gegenüber dem Vormonat ist es damit um rund eine halbe Milliarde Euro geschrumpft, was aber aufgrund der im Sommer stets hohen Ausgaben für den Solarstrom zu erwarten war. Aussagekräftiger ist daher der Vergleich mit dem Vorjahr. 2013 war das Konto zum gleichen Zeitpunkt mit 1,5 Milliarden Euro im Minus.
Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die nach § 3 Absatz 3 Nr. 1 bis 5 und § 3 Absatz 4 Nr. 1 bis 7 der AusglMechV aufgeschlüsselten monatlichen und jährlichen Einnahmen und Ausgaben im Internet zu veröffentlichen und vorzuhalten. In § 6 Absatz 1 und 3 der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung werden weitere Einnahmen- und Ausgabenpositionen im Sinne von § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV festgelegt.
->Quelle: photovoltaik.org; netztransparenz.de