Anhebung der Treibhausgasquote
Die Treibhausgasquote für Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor Einführung im Jahr 2015 angehoben werden. In ihrem Gesetzentwurf (18/2442) begründet die Bundesregierung die vorgeschlagene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes damit, dass dadurch erwartete Entwicklungen auf dem Treibstoffmarkt vorweggenommen werden. Geplant ist, dass die betroffenen Unternehmen 2015 und 2016 die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe jeweils um 3,5 Prozent senken. Bisher waren drei Prozent vorgesehen. Ab 2017 soll die Quote dann im Vergleich zum bisherigen Stand sinken: So ist bisher eine jährliche Reduzierung um 4,5 Prozent beziehungsweise um sieben Prozent ab 2020 vorgesehen. Laut Gesetzentwurf soll diese künftig vier Prozent ab 2017 beziehungsweise sechs Prozent ab 2020 betragen.
Um die Klimabilanz von Biokraftstoffen zu verbessern, soll ab 2015 die Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote umgestellt werden. Das hatte der Bundestag 2009 beschlossen. Der am 16.07.2014 vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieses Zieles. Bereits seit dem Jahr 2007 werden Biokraftstoffe in der Bundesrepublik Deutschland über eine Biokraftstoffquote gefördert. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind demnach verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen abzusetzen. Der Entwurf sieht vor, dass die Quote in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht von 3 auf 3,5 Prozent leicht angehoben wird. Im Gegenzug werden die Quoten ab dem Jahr 2017 von 4,5 auf 4 Prozent und ab dem Jahr 2020 von 7 auf 6 Prozent abgesenkt. (BMUB)
Der Entwurf enthält zudem Regelungen, um technische Aspekte der Umstellung von der Biokraftstoff- auf die Treibhausgasquote zu regeln, etwa zur unternehmensindividuellen Berechnung der Quote und zum Verfahren der Berechnung der Ausgleichsabgabe. Zudem werden Voraussetzungen geschaffen, um die Anrechnung der Abgabe von Strom für Elektrofahrzeuge in die Treibhausgasquote möglich zu machen. Konkretes werde per Rechtsverordnung geregelt, sobald die Europäische Kommission entsprechende Durchführungsvorschriften beziehungsweise Leitlinien erlassen habe, heißt es in dem Entwurf. Dies gelte auch für das geplante Berichtswesen für die Mineralölwirtschaft. Zudem soll das Quotenrecht übersichtlicher gestaltet und neu strukturiert werden. (hib/SCR)
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