Programm „Offene Hochschulen“ wird fortgesetzt
Thema Durchlässigkeit: Das Programm „Offene Hochschulen“, das exzellent ist, wird weiter fortgesetzt.
Oder denken wir an diejenigen, die die Hochschule verlassen, um eine duale Ausbil-dung zu beginnen. Dazu haben wir in dieser Legislaturperiode, im Mai dieses Jahres, im „JOBSTARTERplus“-Programm Projekte initiiert und mit bis zu acht Millionen Euro ausgestattet. Das sind gute Projekte, um bundesweit etwas zu erreichen.
Im „JOBSTARTERplus“-Programm haben wir ebenfalls im Mai dieses Jahres Maßnah-men angestoßen, bei denen es um Unternehmer mit Migrationshintergrund geht, die junge Menschen mit Migrationshintergrund vielleicht anders ansprechen können, um bei ihnen für die duale Ausbildung, die in der Türkei oder woanders vielleicht nicht typisch ist, zu werben. Auch dafür geben wir Geld.
Ein anderes Beispiel. Gestern sagte Herr Oppermann, dass man denen, die es nicht schaffen, eine zweite oder vielleicht auch eine dritte Chance geben muss. Das muss man, und das wird auch gemacht. Das kostet richtig viel Geld. Aber ich finde, es ist wichtig, erst einmal zu versuchen, präventiv zu wirken, zum Beispiel in der siebten oder achten Klasse, damit die jungen Menschen gar keine zweite oder dritte Chance brauchen. Deswegen brauchen wir Bildungsketten.
Wenn Sie in den Haushalt schauen, um zu erfahren, wie viel Geld dafür eingestellt wurde, dann müssen Sie berücksichtigen, dass die Bundesregierung aus vielen Ressorts besteht, die auch miteinander arbeiten: Im Haushaltsplan des Bildungsministeriums sind Mittel dafür eingestellt; dazu kommen beträchtliche Mittel aus dem ESF, die wir auf diesen Bereich konzentrieren, Mittel aus der BA und aus dem Arbeitsministerium, um Bildungsketten und präventive Maßnahmen in einem möglichst großen Maßstab fördern zu können. Ich habe alle Länder angeschrieben und betont, dass wir unser Geld einsetzen. Die Länder müssen mitfinanzieren, damit wir das flächendeckend hinbekommen. Diese Stärkung der dualen Ausbildung trägt auch zur Bildungsgerechtigkeit bei.
BAföG muss novelliert werden
Beim Thema Bildungsgerechtigkeit haben alle sofort das BAföG im Kopf. Sie wissen, dass ich, als ich im letzten Jahr dieses Amt übernommen habe, obwohl ich die Entwicklung und die Gespräche mit den Ländern in den letzten Jahren kannte, von Anfang an gesagt habe: Das BAföG muss novelliert werden; das ist eine zentrale Aufgabe. Nachdem das nicht im Koalitionsvertrag stand, habe ich weiterhin gesagt: Die Novel-lierung des BAföG muss kommen. Ich habe mich dafür engagiert, und wir haben die BAföG-Novelle im Kabinett beschlossen. Und sie ist nicht ohne. Es geht nicht nur da-rum, dass diejenigen, die BAföG bekommen, mehr Geld erhalten für die Lebenshaltung, für Kinder, wenn sie welche haben, für Wohnen und für andere Dinge. Ich habe immer wieder erlebt, dass es Studierende gibt, die knapp oberhalb der Einkommens-grenze sind, also kein BAföG bekommen, weil die Eltern ein bisschen zu viel verdie-nen. Diese Studierenden sind in besonderem Maße benachteiligt. Deswegen war es mir gerade mit Blick auf die Kinder von Eltern mit einem mittleren Verdienst wichtig, die Freibetragsgrenze anzuheben. Das ist mit dieser Novelle gelungen.
Diese Novelle kostet übrigens über 800 Millionen Euro. Hinzu kommen die schon erwähnten 1,2 Milliarden Euro durch die Übernahme der BAföG-Kosten. Das heißt, ab 2016 gibt es in jedem Jahr zwei Milliarden Euro vom Bund mehr für die junge Generation. Das ist eine Investition in die Zukunft. Das ist ganz entscheidend.