Juncker: „Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten nicht durch Sonderregelungen für Investorenklagen einschränken“
Ich zitiere noch einmal Jean-Claude Juncker:
„Ebenso wenig werde ich akzeptieren, dass die Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt wird. Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen auch in diesem Kontext gelten.“ Das ist die Verhandlungsposition des neuen Kommissionspräsidenten. Ich finde, es ist die richtige Verhandlungsposition; ihr wollen wir uns anschließen. Insofern sind die Dinge, die wir mit dem DGB verabredet haben, für mich in der Tat verbindliche Leitlinien für die Gespräche mit der Kommission.
Gemeinsam haben BMWi und DGB zuerst die Chancen dieses Freihandelsabkommens beschrieben. Darin steht, dass die Gewerkschaften das Freihandelsabkommen prinzipiell für eine gute Sache halten.
„Völlig klar, dass wir das Investor-Staat-Schiedsverfahren ablehnen“
Es ist völlig klar, dass wir das Investor-Staat-Schiedsverfahren ablehnen. Bei CETA haben wir das Problem, dass die Verfahren Teil des Verhandlungsmandats sind. Trotzdem bemühen wir uns, auch hier Veränderungen herbeizuführen. Das ist schwieriger als bei TTIP. Aber ich bin sicher, dass die Debatte längst nicht zu Ende ist.
Im Übrigen empfehle ich tatsächlich, das Mandat nachzulesen, auch TTIP; denn darin werden Sachverhalte aufgegriffen, die in der öffentlichen Debatte immer infrage gestellt werden. Es steht zum Beispiel darin, dass das Abkommen auch Mechanismen zur Unterstützung der Förderung menschenwürdiger Arbeit durch die wirksame interne Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation umfassen wird.