Transparenz
Sie finden in der Antwort der Bundesregierung viele Beispiele dafür, dass die Bundesregierung und die Europäische Kommission schon jetzt mehr Transparenz schaffen, unter der neuen Kommissarin hoffentlich noch mehr. Die EU-Kommission informiert regelmäßig Zivilgesellschaft und Verbände, auch der Deutsche Bundestag wird regelmäßig informiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Mai außerdem einen Beirat für TTIP berufen – das gilt sicher auch für CETA –, dem Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs angehören. Ich hoffe, dass das in der Europäischen Union Beispiel macht.
Investitionsschutz nicht erforderlich
Der Investitionsschutz ist schon von der alten Bundesregierung in der Art, wie er jetzt geplant ist, nicht für erforderlich gehalten worden. Daran hat sich nichts geändert. Übrigens gibt es inzwischen auch in den USA und Kanada Freihandelsabkommen ohne solche Bestimmungen, zum Beispiel zwischen den USA und Australien, Singapur oder Israel. In jedem Fall muss der Handlungsspielraum des Gesetzgebers gewahrt bleiben. Darauf werden wir nicht nur bei den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten achten, sondern jetzt auch in der Debatte über das kanadische Abkommen, dessen Ausarbeitung leider viel weiter vorangeschritten ist.
Es darf keine doppelten Standards geben. Es darf nicht sein, dass internationale Investoren vor Schiedsgerichten Rechte und Einflussmöglichkeiten erhalten, die nationale Unternehmen im eigenen Land nicht haben. Das macht deutlich, dass auch die Wettbewerbsgleichheit notwendig ist.
Im Verhandlungsmandat für TTIP ist kein Automatismus zur Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen. Deswegen ist es gut, dass die EU-Kommission die Verhandlungen darüber ausgesetzt hat und ein Konsultationsverfahren durchführt. Allerdings haben die Kommission und der Europäische Rat bei CETA – ich glaube, im Jahr 2011 – das Europäische Parlament ignoriert und Investor-Staat-Schiedsverfahren im Mandat vorgesehen.
Bundesregierung hat am 12.09.2014 das Schiedsverfahren zurückgewiesen
Ich bin der Überzeugung: Auch bei CETA ist diese Form von Investor-Staat-Schiedsverfahren überflüssig. Deswegen habe ich Ihnen eben noch einmal die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums im handelspolitischen Ausschuss der EU am 12. September 2014 vorgetragen. Darin steht, was Sie vom Parlament verlangen, nämlich dass die Bundesregierung das Schiedsverfahren zurückweisen soll. Das ist erfolgt.
Das Kapitel zum Investitionsschutz ist laut Protokoll – ich zitiere – „in der vorliegenden Textfassung für DEU nicht zustimmungsfähig“. – Wir haben also klar Stellung bezogen. Ich bin der Auffassung, dass es im deutschen Interesse ist, CETA an dieser Stelle zu verändern und auch zum Erfolg zu bringen.