Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Das Bundeskabinett hat am 05.11.2014 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Laut der zugrunde liegenden veränderten Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass große Unternehmen binnen eines Jahres Gegenstände von Energieaudits werden.
Gabriel: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele. Eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen über die sogenannten Energieaudits liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Gut informierte Unternehmen investieren mehr in Energieeffizienz und fördern damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit. Der Gesetzentwurf ist der Auftakt für ein Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz, das wir im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zusammenfassen und noch in diesem Jahr auf den Weg bringen werden.“
Durch das Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 05.12.2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Der Gesetzentwurf wird nun in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist ein Inkrafttreten im Frühjahr 2015.
Die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, aus der die Vorgabe der verpflichtenden Durchführung von Energieaudits folgt, ist am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten und durch alle 28 EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
->Quellen: