E-Mob-Gesetz: Kritik im Bundesrat

Förderung der Elektromobilität

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge kritisch. In seiner Stellungnahme vom 07.11.2014 macht die Länderkammer deutlich, dass das bisher formulierte Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, mit den bislang vorgelegten Programmen kaum zu realisieren ist. Auch der hier vorliegende Gesetzentwurf scheine nicht in der Lage zu sein, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren.

Aus Sicht der Länder ist es zur Schadstoffreduzierung im Straßenverkehr zudem erforderlich, die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs verstärkt zu fördern. Auch seien Carsharing-Fahrzeuge zu privilegieren, die aufgrund ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich sind.

Bundesregierung soll Fokus auf gewerbliche Fahrzeugflotten legen

Der Bundesrat macht auch darauf aufmerksam, dass insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten für die erste Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung sind. Er bittet die Bundesregierung daher, einen Fokus auf dieses Segment zu legen und kurzfristig Anreize zur Umstellung dieser Fahrzeugflotten zu erarbeiten. Die Länder betonen zudem, dass sie die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit neuen Nummernschildern für unnötig aufwändig, teuer und nutzerunfreundlich halten. Eine einfache Kennzeichnung über eine farbige Plakette hinter der Windschutzscheibe sei vorzugswürdig.

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit den Anregungen des Bundesrates auseinandersetzen. Anschließend berät der Deutsche Bundestag darüber.

Mit ihren Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge stärker zu fördern. Die zuständigen Behörden der Länder erhalten die Möglichkeit, Vorteile für entsprechende – besonders gekennzeichnete – Fahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren oder die Erlaubnis für Elektromobile, Bus- und Taxispuren zu nutzen.

Der Bundesrat hatte sich bereits im November letzten Jahres mit einem eigenen Gesetzentwurf für eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen eingesetzt (BR-Drs. 671/13 (B)).

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