Neuregelung im EEG für Schienenbahnen

EEG-Änderungen vom Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen

Der Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat erste Änderungen am novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. Sie betreffen Vergünstigungen für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage und Klarstellungen für Biogas-Anlagen. Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/3321) wurde vom Ausschuss am Mittwoch einstimmig angenommen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag durchgesetzt.

Nach dem Beschluss sollen neu in den Markt eintretende Schienenbahnen angesichts der Besonderheiten des Marktzugangs von den „Besonderen Ausgleichsregelungen“ im EEG ebenso profitieren können wie Schienenbahnen, die bereits Verkehrsdienstleistungen erbringen. Anlass der Änderung war die von der EU-Kommission vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts nicht genehmigte Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen. Die Vergünstigung für bestehende Schienenbahnen hätte eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen bedeutet, die an öffentlichen Ausschreibungen im Nahverkehr erstmals teilgenommen hätten.

Historische Dampflok mit Wagen im Hanauer Hauptbahnhof – Foto © Gerhard Hofmann, Agentru Zukunft

Diese Bedenken werden mit dem jetzt beschlossenen Entwurf ausgeräumt, indem Schienenbahnen schon vor Aufnahme des Fahrbetriebs Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage stellen können. Nach der bisherigen Regelung wäre das erst rund ein Jahr nach Aufnahme des Verkehrsbetriebs möglich gewesen und hätte in Vergabeverfahren zu einer massiven Benachteiligung neuer Bahnen geführt. Ohne die Gesetzesänderung hätten alle Schienenbahnen ab 1. Januar 2015 die EEG-Umlage in voller Höhe bezahlen müssen. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Höhe der Fahrpreise im Schienenverkehr und auf den Wettbewerb im gesamten Verkehrssektor gehabt. Mit dem Änderungsantrag wurden zudem Rechtsunsicherheiten für Biogas-Anlagen beseitigt.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit den Änderungen werde ein gutes Gesetz noch besser gemacht. Im Bereich der Schienenbahnen werde Wettbewerbsgleichheit für neue Bewerber um Strecken geschaffen. Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die Änderungen für die Bahnen als richtig und wichtig. Die Fraktion Die Linke stimmte zwar den Vergünstigungen für die Bahnen zu, äußerte sich jedoch zur Besonderen Ausgleichsregelung insgesamt kritisch. Für Bündnis 90/Die Grünen zeigen sich jetzt die handwerklichen Fehler, vor denen man angesichts des hohen Tempos bei der seinerzeitigen Beratung der EEG-Novelle gewarnt habe.

Der Ausschuss lehnte einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/3234) ab. Die Abgeordneten wollten ebenfalls eine Korrektur des EEG erreichen. Damit sollten die Betreiber mehrerer Anlagen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet werden, auch weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt vermarkten können. Mit ihrem Entwurf wollte die Fraktion die gewollte Rechtslage klarstellen, wonach Betreiber die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Veräußerungsformen aufzuteilen. Die anteilige Direktvermarktung sei von der EEG-Novelle 2014 so gewollt, aber der Gesetzentwurf sei fehlerhaft gewesen. Dies habe an dem unnötig kurzen Gesetzgebungsverfahren gelegen, kritisierte die Fraktion. hib/HLE

->Quelle: bundestag.de/hib