Malmström: „Kein Staat darf dazu gezwungen werden, eine Maßnahme aufzuheben“
Handelskommissarin Cecilia Malmström macht immer wieder deutlich, dass ein von ihr abgeschlossenes Handelsabkommen ein Kriterium erfüllen muss. Es müsse klar sein, „dass ein Staat nicht dazu gezwungen werden kann, eine Maßnahme aufzuheben“.
Kritiker, die glauben, die Regierungen können durch Investoren mit Verweis auf die Schiedsgerichte herumkommandiert werden, wird das kaum besänftigen: „Selbst wenn die Schlichter die Staaten nicht dazu zwingen können, ein Gesetz zurückzurufen, das wird die Regierungen nicht davon abhalten, es ‚freiwillig‘ zu machen, wenn einmal eine milliardenschwere Klage eingereicht oder angedroht wurde, um das Risiko einer hohen Strafe zu vermeiden“, schreibt die Aktivistengruppe Corporate Europe Observatory (CEO) in einem Bericht.
Das Mandat der Kommission sei bei diesem Problem unmissverständlich, sagte der portugiesische Minister für Europaangelegenheiten, Bruno Maçães: „Es [das Mandat] legt ganz klar fest, dass die Einbeziehung des ISDS in das Freihandelsabkommen die öffentlichen Befugnisse zur Regulierung der Bereiche Gesundheit, Arbeitsstandards, Sicherheit und Umwelt im öffentlichen Interesse niemals antasten wird“, so Maçães. „Die hohen Standards in diesen Bereichen sind für die EU von Wert. Sie sind der Grund, warum Investoren in die EU investieren wollen; sie zu gefährden, wäre dumm.“
Nationale Gerichtshöfe oder Schlichtungsverfahren?
ISDS-Kritiker glauben, dass die „unabhängigen“ Schlichter vor allen Dingen Investoren zufrieden stellen wollen. Ein Investor-Staat-Schiedsgericht neige deshalb bei einem Streitfall zur Unterstützung der Investorenseite.
Schlichter seien letztendlich „Richter zum Mieten“. Ihre Verdienste würden von ihrer Bezahlung abhängen, heißt es in dem CEO-Papier. Das Ganze geschehe „in einem System, in dem nur Investoren Klagen einreichen können, das schafft einen starken Anreiz, sich auf ihre Seite zu schlagen – da investorenfreundliche Urteile den Weg zu weiteren Klagen und damit zu weiteren Ernennungen und Einkünften für die Richter ebnen“, so das Papier weiter.
„Diese privaten Gerichte setzen sich aus drei gewinnorientierten Schlichtern zusammen, die ihre Entscheidungen hinter verschlossenen Türen bekannt geben und oft Interessenskonflikten unterliegen, da sie ein wirtschaftliches Interesse daran haben, das System aufrecht zu erhalten und sie arbeiten oft auch für das Unternehmen, das die Klage einreicht“, sagt auch Friends oft the Earth.
Alles begann mit einem kleinen Protest gegen das Freihandelsabkommen. Mittlerweile ist das Ganze ein großer Streit zwischen ISDS-Befürwortern und Gegnern. Die einen sehen darin ein Instrument zum Schutz der Investoren, die anderen sehen darin Möglichkeiten für multinationale Konzerne zur Unterwanderung nationaler Gesetze.
Kommission startete Konsultation
Die Kommission startete eine Konsultation zu dem Thema. Anfang 2015 will sie einen Bericht dazu veröffentlichen. Darin will sie auch das weitere Vorgehen erläutern. Bereits jetzt kündigte Malmström an, die öffentliche Kritik ernst zu nehmen und bestimmte Teile von TTIP zu reformieren.
Eine Verbesserung des ISDS-Vorschlags gilt als sicher. ISDS sei nicht transparent genug, sagt Leopoldo Rubinacci, Leiter der Abteilung Investmentpolitik in der Generaldirektion Handel der Kommission. Auch sei es ein Problem, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht berufungsfähig sind.
Folgt: ISDS: Auch in den USA ein Problem