Polnisches Atomprogramm öffentlich

BMUB veröffentlicht deutsche Fassung 

Das Bundesumweltministerium macht ab 18.12.2014 die deutsche Fassung des polnischen Atomprogramms der Öffentlichkeit zugänglich. Die Unterlagen, die dem Ministerium von polnischer Seite übersandt worden waren, sind auf der Internetseite des BMUB abrufbar. Daraus geht hervor, dass Polen zunächst einen AKW-Block errichten will. Über den Standort ist noch nicht entschieden.

Die polnische Regierung hatte im Januar 2014 beschlossen, in die eigenständige Nutzung der Atomenergie einzusteigen. Mit dem angenommenen Atomenergieprogramm werden der Umfang und die Struktur der Maßnahmen festgelegt, die für den Einstieg erforderlich sind und die einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Atomkraftwerke gewährleisten sollen.

Zudem enthält das Programm Überlegungen für die Stilllegung der Atomkraftwerke nach dem Ende des Betriebes sowie für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle.

Der Entwurf des Atomenergieprogramms war zuvor einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen worden, an der sich die deutsche Öffentlichkeit und verschiedene deutsche Behörden beteiligt haben. In der Zeit vom 05. 10. 2011 bis zum 04.01. 2012 konnten Stellungnahmen bzw. Eingaben zum Atomenergieprogramm direkt bei der zuständigen polnischen Behörde eingereicht werden. Neben dem Atomenergieprogramm hat Polen auch eine zusammenfassende Erklärung, in der u.a. eingegangene Stellungnahmen berücksichtigt wurden, in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Der neue Zeitplan des angenommenen Kernenergieprogramms umfasst folgende Etappen:

  • Etappe I: 01.01.2014 – 31.12.2016:
    Standortauswahl und Vertragsabschluss für die Auslegung und die Errichtung des ersten Kernkraftwerks.
  • Etappe II: 01.01.2017 – 31.12.2018:
    Ausführung des technischen Projektes und Erzielung der gesetzlich geforderten Genehmigungen (Stellungnahmen, Gutachten).
  • Etappe III: 01.01.2019 – 31.12.2024:
    Baugenehmigung, Errichtung des ersten Blocks des ersten Kernkraftwerks und Anschluss an das Netz; Baubeginn der folgenden Blöcke/Kernkraftwerke; Inbetriebnahme des ersten Blocks.
  • Etappe IV: 01.01.2025 – 31.12.2030:
    Fortsetzung des Baus und Baubeginn der folgenden neuen Blöcke/Kernkraftwerke. Fertigstellung des Baus des ersten Kernkraftwerks.

Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des zweiten Kernkraftwerks ist für das Jahr 2035 vorgesehen.

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