Bundesrat stimmt zu: Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden aber erst ab Herbst 2016 angehoben, einige Fördersätze ab 01.08.2015
Die BAföG-Erhöhung ist beschlossen. Die Länder stimmten dem Beschluss des Bundestages am 19.12.2014 zu. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Es führt zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Situation von Schülern und Studierenden. Diese erhalten künftig sieben Prozent mehr Geld. Zudem erweitert das Gesetz den Kreis der Empfänger. Die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden ab Herbst 2016 angehoben. Das Inkrafttreten einiger Fördererelemente wurde allerdings um ein Jahr – also auf den 1. August 2015 – vorgezogen, damit betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Studierende hiervon noch früher profitieren können.
Bund übernimmt volles BAFöG: 1,17 Milliarden
Ab dem 01.01.2015 übernimmt der Bund auch die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet die Länder hierdurch um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich, damit sie ihrer Finanzierungsverantwortung für Hochschulen und Schulen besser gerecht werden können.
->Quelle: bundesrat.de