Energetische Gebäudesanierung: Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
Die Bundesregierung gibt Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Beratungs- und Förderprogrammen Tipps zum effizienteren Umgang mit Energie. Ab 01.03.2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhalten: maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zuschuss für Energieberatung
Verbot von Quecksilberdampflampen
Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 01.04.2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Verbot von HQL-Lampen
Bundesweite Kfz-Kennzeichenmitnahme
Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Wer will, kann auch ein neues beantragen. Der Gang zum Straßenverkehrsamt bleibt ihm allerdings nicht erspart – das Fahrzeug muss weiterhin umgemeldet werden. Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung: Die Tarife richten sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Kennzeichen.
Sie gilt ab 01.01.2015. Kennzeichenmitnahme
Fahrzeugabmeldung via Internet
Wer künftig sein Fahrzeug abmelden will, muss dafür nicht mehr die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Er kann die Abmeldung auch über das Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abwickeln.
Die Neuregelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 angemeldet werden. Denn: Voraussetzung für die elektronische Abmeldung ist neben dem neuen Personalausweis ein Sicherheitscode, den sowohl Fahrzeugschein als auch Nummernschild bei der Zulassung ab 2015 erhalten. Fahrzeugabmeldung
Abgasnorm Euro 6 für Neuwagen
Ab 01.01.2015 gilt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge die Abgasnorm „Euro 6“. Sie trifft vor allem Neuwagen mit Diesel und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Im Vergleich zur Abgasnorm „Euro 5“ sinkt der Grenzwert des Stickstoffausstoßes bei Dieselmotoren um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer. Bei Benzinern liegt der Grenzwert mit 60 Milligramm pro Kilometer noch darunter. Dieser Wert wurde allerdings schon mit der Euro 5-Norm eingeführt. Abgasnorm Euro 6 für Neuwagen
Bund übernimmt Kosten für BAföG
Der Bund finanziert ab 01.01.2015 die Geldleistungen nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz (BAföG) vollständig. Damit entlastet der Bund die Länder jährlich um rund 1,17 Milliarden Euro. Bisher trugen sie 35 Prozent und der Bund 65 Prozent der BAföG-Kosten. Ab Schuljahresbeginn und Start des Wintersemesters 2016 wird das BAföG um sieben Prozent angehoben. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt der Förderhöchstsatz sogar um knapp zehn Prozent auf bis zu 735 Euro. BAföG-Reform
Grundgesetzänderung für die Forschung
Der Bund kann künftig Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell fördern. Der Bundesrat hat am 19.12.2014 die Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes gebilligt. Damit sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ab 2015 geschaffen. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Forschungsförderung
->Quelle: bundesregierung.de