Fazit der Studie
Die EnWG-Novelle und das „Verordnungspaket Intelligente Netze“ erfordern besonderes gesetzgeberisches Augenmaß. Mit Nachdruck sei davor zu warnen, „Verbraucherinnen und Verbraucher zu stark in die Pflicht zu nehmen und einseitig mit zusätzlichen Kosten zu belasten, ohne dass ihnen ein ausreichender und nachvollziehbarer Nutzen gegenübersteht. Genau das aber wäre der Fall bei einer Pflicht zum Einbau von Smart Metern nach den aktuellen Plänen. Statt den Smart Meter-Rollout mit der ordnungsrechtlichen ‚Brechstange‘ durchzusetzen, sollte die Unterstützung der Verbraucher_innen auf freiwilliger Basis mit einem marktgetriebenen Ansatz sowie attraktiven Produkten und Dienstleistungen gewonnen werden. Das gilt auch für Prosumer- Anlagen als Herzstück der dezentralen Energiewende mit und durch Verbraucher_innen. Sie dürfen nicht ohne ausreichende Rechtfertigung zur Rettung eines Rollouts herangezogen werden, der sich möglicherweise als unwirtschaftlich herausstellt.“
- Der Smart Meter-Rollout dürfe nicht dazu missbraucht werden, kleine Prosumer-Anlagen unnötig „an die Kandare zu nehmen“. Mit einer Einbaupflicht ab 250 Watt würde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“.
- Da der Einsatz von Smart Metern Haushalte und das Energieversorgungssystem „verwundbar“ macht, ist dem Schutz persönlicher und vertraulicher Daten, des Haus-Netzwerks sowie kritischer Infrastrukturen höchste Priorität zuzuweisen. Ein Sicherheits- und Datenschutzskandal oder ein Blackout wäre nicht nur für einen Smart Meter-Rollout verheerend, sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende. Deswegen darf von den im europäischen Vergleich hohen Sicherheitsanforderungen nicht abgerückt werden.
- Wichtig ist der Blick nach Brüssel. Denn dort scheint der Wille zu einem flächendeckenden Rollout ungebrochen.
- Deutschland gehört zu einer Minderheit von Mitgliedstaaten, in denen der Smart Meter- Rollout noch nicht angelaufen ist, weil die KNA entweder negativ ausgefallen ist oder noch keine Entscheidung getroffen wurde. Die EU-Kommission hat deswegen bereits angekündigt, die Richtlinien für die Durchführung der KNA nochmals zu überarbeiten.
[note Holger Schneidewindt ist Rechtsanwalt und Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Udo Sieverding leitet den Bereich Energie und ist Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW.]
->Quelle: library.fes.de