Ab September 2015 neun Klassen
Was bei Kühlschränken und Waschmaschinen schon länger gilt, hält dieses Jahr Einzug auch in Heizungskellern: Neue Heizungen müssen in der EU ab dem 26.09.2015 Energielabels tragen. Die Labels müssen Auskunft darüber geben, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Eine Mitteilung der Energie-Agentur NRW.
Ab Herbst 2015 finden Verbraucher an neuen Heizungen ein einheitliches Energieeffizienzlabel vor. Die neun Klassen werden von grün bis rot auch farblich gekennzeichnet.
Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz. Die Klassen A bis G decken Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. In den Spitzenbereich A+ und A++ sind KWK-Anlagen, Wärmepumpen und andere erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas enthalten. Ökoheizungen nutzen Umweltwärme und sind deshalb beim primärenergetischen Vergleich vorne dabei. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt.
Fachberatung ratsam
Aber: Die bessere Effizienzklasse einer Heizung bedeutet nicht automatisch eine Senkung der Betriebskosten. Denn welche Heizung die energie- bzw. kosteneffizienteste ist, hängt stark von den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes ab. So kann zum Beispiel eine Wärmepumpe trotz besserer Effizienznoten in einem ungedämmten Baubestand höhere Betriebs- und Investitionskosten verursachen als ein Gas- oder Holzheizkessel. Die Beratung eines Fachmanns dazu ist auf jeden Fall sehr ratsam.
Mindeststandard wird künftig die Brennwerttechnik sein, ineffiziente Niedertemperaturheizgeräte, die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, sind künftig nicht mehr zulassungsfähig und dürfen werden vom Markt verschwinden. Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere Feststoffgeräte müssen derzeit noch kein Etikett tragen, dieser Schritt soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Hintergrund: Das Energieeffizienzlabel geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Diese sogenannte ErP-Richtlinie wurde 2013 durch Verordnungen der Kommission präzisiert. Die Richtlinie soll vor allem für die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte einen rechtlichen Rahmen schaffen.
->Quelle: energieagentur.nrw.de