Möglichst verlässliche Rahmenbedingungen
Um diese Etappen zu bewältigen, bedarf es möglichst verlässlicher Rahmenbedingungen. Deshalb haben wir gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert. Damit lässt sich der Umbau unserer Energieversorgung besser steuern. Es gibt auch mehr Planungssicherheit für erforderliche Investitionen.
Der EEG-Novelle ist ein intensiver Abstimmungsprozess vorangegangen. Es ist schier unmöglich, wie ich sagen muss, allen Interessen in vollem Umfang gerecht zu werden. Ich will ausdrücklich sagen: Es gab viele gute Vorschläge und Anregungen, aber eben auch kontroverse Diskussionen. Es ließen sich nicht alle Wünsche berücksichtigen. Die Politik muss durchaus darauf achten, immer wieder die Balance zwischen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit oder Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit zu finden. Ich glaube, insgesamt ist uns ein tragfähiger Kompromiss gelungen.
Wir stehen auch vor erheblichen Aufgaben, was die Vorstellungen der Europäischen Kommission anbelangt. Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nicht per se von der Kommission schon für ganz Europa für tragfähig gehalten – von den anderen Mitgliedstaaten ganz abgesehen. Wir hatten erhebliche Probleme, die besonderen Ausgleichsregelungen für energieintensive Industrieunternehmen hinzubekommen. Der Umgang mit Eigenstromerzeugung, der vor allem für Teile des verarbeitenden Gewerbes von großer Bedeutung ist, war ebenso ein Thema.
Darauf achten, dass wir auch aus Brüssel verlässliche Rahmenbedingungen bekommen
Ich muss, auch wenn das jetzt nicht Ihre Hauptinteressenlage ist, darauf hinweisen, dass die Unsicherheiten, die aus der Frage der Dauerhaftigkeit der besonderen Ausgleichsregelungen rühren, extrem negative Auswirkungen auf die Gesamtakzeptanz dieses Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben. Wir müssen darauf achten, dass wir auch aus Brüssel verlässliche Rahmenbedingungen bekommen, damit nicht immer die Angst besteht, dass Industrie in Bereiche abwandern könnte, wo bezüglich des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien längst nicht so viel gemacht wird wie bei uns. Eine Verlagerung stromintensiver Industrie hätte nicht nur den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge, sondern würde auch bedeuten, dass anderswo mehr negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima entstehen.
Aber es ist auch klar, dass wir die Bezahlbarkeit im Blick behalten und das EEG weiterentwickeln müssen, vor allem was die Marktintegration anbelangt. Ich freue mich, Herr Brickwedde, dass Sie das auch ausdrücklich begrüßt haben. Das ist aber kein einfacher Prozess. Wir haben die verpflichtende Direktvermarktung bereits eingeführt. Aber das ist nur ein erster Schritt. Das erklärt sich dadurch, dass die erneuerbaren Energien nicht mehr in einer Nische, sondern die größte Säule bei der Stromerzeugung sind. Deshalb müssen sie sich schrittweise mehr am Markt bewähren.
Deshalb haben wir uns – auch durch europäische Vorgaben – auch für die Einführung eines Ausschreibungsmodells bis 2017 entschieden. Aber ich darf Ihnen versichern, dass wir darauf achten werden, dass das, was Sie hier berichtet haben und was auch mir als negatives Beispiel bekannt ist, möglichst nicht stattfindet. Wir wollen deshalb zunächst mit einem Pilotprojekt zur Ausschreibung der Förderung von Photovoltaik auf Freiflächen beginnen. Wir müssen jetzt erst selbst lernen, wie das geht. Allerdings werden wir damit keine allgemeine Blaupause für Ausschreibungen bei anderen Arten der Erzeugung erneuerbarer Energien bekommen. Die Investitionsbedingungen bei Photovoltaik und zum Beispiel Windenergie sind naturgemäß zum Teil sehr verschieden. Daher wird es noch viel Gesprächsbedarf geben.
Folgt: Mehr Markt und Wettbewerb, aber auch Akzeptanz