Erklärung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Entscheidung
„Mit der heute zugestellten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel rechtskräftig. Weder das ursprüngliche Urteil des OVG Schleswig vom 19. Juni 2013 noch die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgten wegen einer unzureichenden Sicherheit des Zwischenlagers. Die Gerichte haben sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe nicht geäußert. Bemängelt wurde der Umfang der Ermittlungen und Bewertungen im Genehmigungsverfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte im Verfahren dargelegt, dass es bei der Genehmigung alle Aspekte umfassend geprüft habe. Allerdings war es dem BfS verwehrt, dem Gericht alle vorhandenen Unterlagen vorzulegen. Dabei handelte es sich teilweise um Papiere, die zum Schutz gegen Terrorangriffe geheim gehalten werden müssen.“
Hendricks begrüßte, dass die schleswig-holsteinische Atomaufsicht noch heute eine atomaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Betreiber Vattenfall erlasse. Damit werde sichergestellt, dass weiterhin eine rechtliche Basis für das Standortzwischenlager gegeben sei. Mit dieser Anordnung würden alle Maßnahmen und Regeln zum Umgang und zur sicheren Lagerung der insgesamt neun Castoren mit abgebrannten Brennelementen festgelegt.
Hendricks: „Ich gehe davon aus, dass der Betreiber Vattenfall unverzüglich die Genehmigung des Standortzwischenlagers beantragt, damit das BfS eine neue Genehmigung prüfen kann. Dabei werden die durch das Gericht gesetzten Maßstäbe berücksichtigt. Das Bundesamt für Strahlenschutz“ wird bei seinen Prüfungen alle verfügbaren Informationen bezüglich bautechnischer Anforderungen wie auch bezüglich möglicher Bedrohungslagen berücksichtigen. Darüber hinaus lasse ich prüfen, wie geheimhaltungs-bedürftige Unterlagen bei gleichzeitiger Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeführt werden können.“
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