Erlöse der Netzbetreiber werden weiterhin durch Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörden festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 21.01.2015 den für das Bundeswirtschaftsministerium erstellten Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung veröffentlicht. „Die Anreizregulierung hat bisher die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendigen Investitionen in die Netze ermöglicht“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und er ergänzt: „Dennoch empfehlen wir aufgrund der erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen eine Anreizregulierung 2.0, die Anpassungen für ein weiterhin energiewende-taugliches System umfasst.“
Die deutschen Strom- und Gasnetze unterliegen dem System der Anreizregulierung: Erlöse, welche die Netzbetreiber erwirtschaften dürfen, werden durch die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörden festgelegt. Den Netzbetreibern steht ein festes jährliches Budget zur Verfügung, aus dem sie Erhalt, Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur bestreiten und einen angemessenen Gewinn erwirtschaften können. Dieser Gewinn ist umso höher, je effizienter das jeweilige Unternehmen ist.
Mehr als ein Jahr lang hat die Bundesnetzagentur auf Basis eigener Daten und zusätzlicher Angaben von etwa 200 Netzbetreibern wissenschaftlich untersuchen lassen, wie sich das Investitionsverhalten seit Einführung der Anreizregulierung entwickelt hat. Zusätzlich wurde unter anderem die Rentabilität von Netzinvestitionen und die Behandlung von vergleichbaren Netzbetreibern im europäischen Ausland untersucht.
Regulierungssystem muss Ausbau- und Umstrukturierungsbedarf für Erneuerbare ermöglichen
Das Regulierungssystem muss den erheblichen Ausbau- und Umstrukturierungsbedarf für die Integration von erneuerbaren Energien ermöglichen. Zugleich muss es dafür sorgen, dass nur der erforderliche Netzausbau realisiert wird und dabei die Kosten im Blick behalten werden. Zur Erfüllung dieser Maßgabe zeigt die Bundesnetzagentur mit einer Anreizregulierung 2.0 konkrete Handlungsoptionen auf. Ausgehend von der bestehenden Systematik werden unter anderem verbesserte Anreize für Effizienzbemühungen, auch durch innovative Maßnahmen vorgeschlagen.
Darüber hinaus werden weitere Kritikpunkte aus der Branche aufgenommen, darunter auch der so genannte Zeitverzug zwischen der Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen und dem Beginn des Mittelrückflusses. Neben sonstigen Korrekturnotwendigkeiten stehen insgesamt vier denkbare Modelle für ein zukünftiges Regulierungssystem zur Diskussion, die sich mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung stärker an den veränderten Rahmenbedingungen orientieren.
VKU: Investitionsanreize für Verteilnetze seit Jahren ungenügend
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich das Bekenntnis der Bundesnetzagentur, die Anreizregulierung anzupassen, um den Herausforderungen, vor denen die deutschen Verteilnetzbetreiber stehen, gerecht zu werden. VKU teilt die Meinung der Behörde, dass die Verteilnetze nur mit umfassenden Um- und Ausbaumaßnahmen fit für die Herausforderungen der Energiewende, insbesondere für die Integration von erneuerbaren Energien gemacht werden können.
Vorgeschlagene Änderungen nicht ausreichend
97 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien werden über die Verteilnetze eingespeist. Die Investitionsanreize für die Verteilnetze sind allerdings seit Jahren ungenügend. Das zentrale Problem ist hierbei der Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen. Das ist besonders vor dem Hintergrund problematisch, dass die Investitionen möglichst bald erfolgen müssen, um die volkswirtschaftlichen Kosten gering zu halten. Um dieses Problem zu beseitigen, ist eine gezielte Anpassung des Regulierungsrahmens erforderlich. Die letztlich von der BNetzA vorgeschlagenen Änderungen sind jedoch nicht ausreichend, um das grundsätzliche Investitionsproblem, das unabhängig von den Aufgaben der Energiewende für alle Verteilnetzbetreiber besteht, zu beheben.
Der Verband teilt nicht die Einschätzung der BNetzA in Bezug auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Investitionsbedingungen durch einen jährlichen Kapitalkostenabgleich. Auch lassen sich die Vorteile des Instruments der Investitionsmaßnahmen, wie es im Bereich der Übertragungsnetze angewendet wird, nicht ohne weiteres auf die Belange der Verteilnetzbetreiber übertragen. Der Vorschlag der BNetzA, das Instrument nach einem bürokratisch sehr aufwendigen Verfahren auf einige wenige Verteilernetzbetreiber anzuwenden, lässt die Belange der zahlreichen anderen insbesondere der städtischen Netzbetreiber außer Acht.
Aus dem Kreis der Landesregulierungsbehörden, die neutral den Sachverhalt bewerten, ist ein guter Vorschlag ausgearbeitet und treffend ausformuliert worden. Diesen unterstützt der VKU nachdrücklich. Durch die Ergänzung des Systems um den Ländervorschlag würde die entscheidende Schwachstelle der Anreizregulierung beseitigt und dabei das Grundprinzip der Anreizregulierung beibehalten. Investitionen könnten ohne Zeitverzug anerkannt werden, diese müssten aber nach wie vor effizient durchgeführt werden. Aus Sicht des VKU ist der Vorschlag der Länder unterstützenswert, weil er die notwendige Ausgewogenheit zwischen Investitions- und Effizienzanreizen in die Anreizregulierung bringt. Der VKU wird den Vorschlag der Länder in der weiteren Diskussion um die Anreizregulierung vorbringen.
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