Kritik am geplanten PV-Ausschreibungsverfahren
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zweifelt, ob der vom BMWi vorgelegte Entwurf für die Pilot-Ausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagen die Ausschreibungsziele erreichen kann. Besonders kritisch sei, dass keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergie bei den Ausschreibungen von PV-Freiflächenanlagen vorgesehen seien. BSW-Solar und Greenpeace Energy pflichten bei.
„Der Verordnungsentwurf für PV-Freiflächenanlagen erschwert es, die drei Ausschreibungsziele – Kosteneffizienz, Erreichung der Ausbauziele und Wahrung der Akteursvielfalt – zu erreichen“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Bis 2017 soll die Ausschreibungsmenge an PV-Anlagen sogar jährlich auf gerade noch 300 MW reduziert werden. Nach Ansicht des BEE ist jedoch bereits das Auktionsvolumen für Solarkraftwerke (500 MW, 2015) zu niedrig angesetzt, um den angestrebten Neubau zu erreichen.
Ausschreibungen beinhalten ein zusätzliches Kostenrisiko, so der BEE. Es fielen zusätzliche Transaktions- und Projektkosten des Ausschreibungsverfahrens an, die internalisiert werden müssten. Durch die fortschreitende Vergütungssenkung würden die Kosteneffizienz-Potenziale zudem bereits jetzt ausgeschöpft, erklärt Falk. „PV-Strom wird schon heute für unter 10 ct/kWh sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig verteuert.“ Ein weiteres Hemmnis liege zudem im bürokratischen Aufwand. Auf einen Paragrafen im EEG kommen 38 im – rund 100-seitigen – Verordnungsentwurf. Falk: „Die komplizierte Bürokratie schreckt vor allem kleinere Akteure ab.“
Besonders kritisch sieht der BEE, dass der Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergie enthält. „Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, sagt Falk. „Sein Versprechen, die Akteursvielfalt zu erhalten, wird so nicht eingehalten.“ Kleine Akteure würden sich in der Pilotausschreibung nicht beteiligen können. Dabei würden besonders Bürgerenergie-Akteure entscheidend zur Akzeptanz beitragen.
Der BEE positioniert sich ebenfalls in der Frage der zulässigen Flächen für PV-Freiflächenanlagen: Eine stärkere Öffnung der Ackerflächen auf ertragsschwächeren Böden wäre ein geeignetes Instrument, um vor Ort kostengünstig unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung die Photovoltaik auszubauen. Unter Berücksichtigung von ökologischen Kriterien wäre das ein Gewinn für den Naturschutz und für die Landwirtschaft. Im Entwurf seien aber gerade einmal zehn neue Solarparks auf sogenannten benachteiligten Flächen vorgesehen. Dies sei unzureichend.
Der BEE plädiert nachdrücklich dafür, ergebnissoffen zu prüfen, ob die Ziele des Pilotverfahrens erreicht würden und erst danach zu entscheiden, ob Ausschreibungen auch für weitere Erneuerbare Energien einzuführen seien. „Eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere Erneuerbare Energien ist ausgeschlossen, da die einzelnen Sparten zu unterschiedlich sind.“ so Falk. Genau so hatte auch die Bundeskanzlerin auf dem BEE-Neujahrsempfang argumentiert.