BEE: Regierungspläne für Solarausbau bremsen Energiewende

BSW-Solar und Greenpeace Energy ebenfalls kritisch

Diesen Punkt hat auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf kritisiert. Er spricht sich für eine Streichung der Limitierung aus oder aber für eine Ausweitung auf 250 Megawatt. Zudem solle auch das Gesamtvolumen auf die ursprünglich geplanten 600 Megawatt neu installierte Photovoltaik-Leistung pro Jahr wieder angehoben werden. Für Solarparks auf Konversionsflächen solle zudem die Förderobergrenze von 10 auf 25 Megawatt erhöht werden. Bei der Höhe der Zweitsicherheit für die Gebote plädiert der BSW-Solar für eine Absenkung.

Auch Greenpeace Energy bewertet den nun bekannt gewordenen Entwurf für Pilotausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagen kritisch (Solarify berichtete über die Pressekonferenz). Er sei ein „Schlag gegen kleine Anlagenbetreiber und Energieanbieter“. Ausschreibungen seien nicht geeignet, um den Ausbau erneuerbarer Energien kostengünstig und unter breiter Bürgerbeteiligung voranzutreiben. „Wir lehnen Ausschreibungen ab, denn sie eignen sich grundsätzlich nicht, um die erneuerbaren Energien kostengünstig und mit breiter Beteiligung ausbauen. Das zeigen Erfahrungen in Frankreich oder den Niederlanden, wo die Kosten anders als erhofft nicht sanken und Ausbauziele am Ende nicht erreicht wurden“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Ausschreibungs-Experte beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn).

Das  hat in dem Entwurf explizit Sonderregelungen für Bürgersolarparks abgelehnt. Greenpeace Energy fürchtet nun, dass die Bürgerenergieanlagen damit vor dem Aus stehen, da deren Betreiber die finanziellen Risiken und Kosten für den Bau neuer Anlagen nicht tragen könnten. „Es muss nachprüfbar sein, ob und in welchem Umfang sich Akteure der Bürgerenergie trotz der schlechten Rahmenbedingungen an Ausschreibungen beteiligen konnten“, so Keiffenheim. Falls die Bürgerenergie nicht zum Zug komme, müsse das Verfahren dann so schnell wie möglich korrigiert werden. Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, seien in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung in Sonntagsreden und publikumswirksamen Dokumenten die Akteursvielfalt bei der Energiewende hochhält – und sie dann bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften untergräbt“, kritisierte Keiffenheim. „Wenn das genau so läuft wie beim aktuellen Entwurf, wäre dies eine Katastrophe für unzählige kleine und mittlere Akteure der Energiewende“, sagte Keiffenheim mit Blick auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen weiter.

Erst auf dem BEE-Neujahrsempfang hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel versprochen, dass auch im Zuge der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen weiterhin kleine Akteure zum Zuge kommen sollten. BEE-Präsident Brickwedde hatte zuvor gewarnt, dass es „keine Re-Oligopolisierung durch die Hintertür Ausschreibungen“ geben dürfe. Auch Bürgerenergie-Genossenschaften und Stadtwerke sollte künftig weiterhin die Chance haben, Projekte zu realisieren, so seine Forderung.

Für weitere Konsultationen bleibt nur wenig Raum. Bis zum 21.02.2015 hatten die Länder und Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf abzugeben. Eine Fristverlängerung schließt das Bundeswirtschaftsministerium aus, da bereits im Februar die erste Ausschreibungsrunde veröffentlicht werden muss, um den Termin 15.04.2015 halten zu können.

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