Keine rechtlichen Rahmenbedingungen
Ob sogenannte Offsets (Verringerung von Emissionen aus Projekten im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls) auf das europäische Ziel, die Treibhausgase bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren, angerechnet werden, ist nach Angaben der Bundesregierung bisher unklar. Wie sie in einer Antwort (18/3679) auf eine Kleine Anfrage (18/3545) der Fraktion Die Linke schreibt, seien die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Periode 2021 bis 2030 nicht beschlossen worden – weder für den EU-Emissionshandel noch für die sonstigen Sektoren. Die Europäische Kommission werde voraussichtlich in diesem Jahr Vorschläge für die Änderung der EU-Emissionsrichtlinie vorlegen.
Alle Emissionsminderungen, die zur Erreichung einer Minderung von mindestens 40 Prozent im Zeitraum zwischen 2020 bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 1990 unternommen werden, sollen nach Interpretation der Bundesregierung auch tatsächlich innerhalb der EU stattfinden, heißt es in der Antwort weiter. Außerdem betont die Regierung, dass emissionshandelspflichtigen Sektoren die Nutzung von Offsets bisher nur bis zum Jahr 2020 gestattet sei. (hib/JOH)
->Quelle: bundestag.de/hib