Photovoltaik-Handelsstreit: Solarworld gewinnt auch die zweite Runde
Die International Trade Commission (USITC) der Vereinigten Staaten hat am 20.01.2015 in zweiter Instanz die Einführung von Antidumping- und Antisubventionszöllen in den USA gegen Solarprodukte aus China und Taiwan bestätigt. Die SolarWorld AG begrüßte die Entscheidung , mit der die ITC die Zollfestlegung des amerikanischen Handelsministeriums in Höhe von mehr als 50 Prozent für in China gefertigte Solarstrommodule und etwa 20 Prozent für Solarzellen aus Taiwan und Module, die taiwanesische Zellen enthalten, bestätigte.
Die Maßnahmen ergänzen die bereits bestehenden Zölle auf Solarzellen aus China und Module aus diesen Zellen in Höhe von 30 Prozent und machen eine Umgehung dieser Zölle jetzt nahezu unmöglich. Angestoßen wurden die Antidumpingverfahren von SolarWorld Industries America, dem US-amerikanischen Tochterunternehmen des Bonner Solarkonzerns SolarWorld AG. Solarworld hat sich damit im Kampf um weitere Anti-Subventions- und Anti-Dumpingzölle für PV-Hersteller aus China und Taiwan durchgesetzt. Die neuen Importzölle können nach Solarworld-Angaben damit zum 1. Februar in Kraft treten und sollen zunächst für fünf Jahre gelten.
Bereits im Dezember 2012 hatte die ersten Ermittlungen wegen Dumping- und Subventionsverstößen von chinesischen Herstellern kristalliner Photovoltaik-Produkte zu Importzöllen von etwa 29 Prozent für Solarzellen aus China geführt. Daraufhin griffen einige chinesischen Modulhersteller auf Solarzellen aus Taiwan zurück, um die Importzölle zu umgehen. Dieses Schlupfloch hat Solarworld nun mit der erneuten Beschwerde geschlossen.
Die Entscheidung der USITC ist mit fünf zu null bezüglich der chinesischen Hersteller und vier zu eins bezüglich der taiwanesischen Hersteller deutlich ausgefallen. Diese Entscheidung werde zu mehr Sicherheit und zusätzlichen Investitionen der US-Solarindustrie führen, sagte Mukesh Dulani, Präsident der Solarworld Industries America Inc. „Obwohl dieser zweite Fall nun zu einem Ende gekommen ist, bleibt noch viel zu tun. Wir werden weiterhin mit den Grenz- und Zollbehörden zusammenarbeiten, um die Handelsgesetze der USA vollumfänglich und effektiv durchzusetzen“, so Dulani weiter.
SolarWorld-Chef Asbeck sieht sich ebenfalls bestätigt: „Unsere Kollegen in den USA haben mehr als drei Jahre gemeinsam mit Verbündeten in Verbänden, Gewerkschaften und Installationsfirmen dafür gekämpft, illegales Dumping zu stoppen und wieder fairen Wettbewerb auf einem der größten Solarmärkte der Welt herzustellen. Mit der heutigen Entscheidung gibt die US-Handelskommission uns und allen, die sich für fairen Wettbewerb einsetzen, Recht. Zukünftig gewinnt wieder, wer die beste Qualität und wettbewerbsfähige Preise anbietet, nicht mehr, wer wie die chinesische Konkurrenz die höchsten staatlichen Subventionen bekommt.“
Die gestern veröffentlichte Entscheidung der ITC ist nach der Entscheidung des US-Handelsministeriums von Dezember der letzte Schritt zur dauerhaften Festlegung der Zölle in den USA. Die neu festgelegten Zölle treten am 01.02.2015 in Kraft und gelten zunächst für fünf Jahre.
Auch in der EU gelten Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Solarprodukte. Allerdings werden die Zoll- und Mindestpreisregeln zunehmend durch chinesische Anbieter unterlaufen, weswegen SolarWorld gemeinsam mit der europäischen Herstellerinitiative EU ProSun in zahlreichen Verfahren weiter für einen effektiven Schutz gegen Dumping eintritt. Den illegalen Handelspraktiken aus China sind in den vergangenen Jahren Dutzende europäische Solarhersteller und rund 15.000 Jobs zum Opfer gefallen. Frank Asbeck: „Gerade nachdem gestern die Meldung über Entlassungen und Produktionsschließung bei Hanwha Q-Cells die Solarbranche in Deutschland erneut erschüttert hat, ist das Signal aus Washington wichtig. Die EU muss genauso entschlossen gegen Dumping vorgehen wie die USA. Für SolarWorld steht fest, wir kämpfen für den Standort Deutschland und Europa wie für den Standort USA, denn hier können wir die Qualität erzeugen, die unsere Kunden von uns erwarten.“
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