OVG Schleswig erklärt Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für Planungsräume I und III für unwirksam – Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung muss neu erfolgen – Albig: „Mehr Windräder“
„Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 des Landes Schleswig-Holstein für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist unwirksam“. So beginnt die nüchterne Pressemitteilung des Ersten Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, das am 21.01.2015 nach mündlicher Verhandlung durch Urteile in 9 Verfahren (Az. 1 KN 6/13 u.a.) entschieden hatte.
Die Landesplanung wollte die Windenergienutzung auf bestimmten, genau abgegrenzten Flächen konzentrieren. Damit sollte einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegengewirkt werden. Gegen die Planung haten sich vor allem Interessietrte gewandt, die auch in anderen Bereichen Windkraftanlagen errichten wollen. Aber auch Grundstückseigentümer und zwei Gemeinden wehten sich gegen die Ausweisung von Eignungsflächen, weil sie durch die Entstehung von Windparks in ihrer Nähe Beeinträchtigungen befürchten.
Grundlage der angefochtenen Regionalpläne ist der Landesentwicklungsplan 2010, der die Zielbestimmung enthält, dass ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen sind. Die Teilfortschreibungen der Regionalpläne wurden – parallel mit der Aufstellung des Landesentwicklungsplans – seit 2009 vorbereitet. Das Land beauftragte zunächst die Kreise mit der Erstellung sogenannter Kreiskonzepte zu geeigneten Flächen für die Windenergienutzung.
Dabei sollten unabhängig von der fachlichen Eignung keine Flächen aus Gemeinden in die Eignungsflächen einbezogen werden, die die Errichtung von Windkraftanlagen ablehnen. Parallel dazu ermittelte die Landesplanungsbehörde unabhängig vom Gemeindewillen allein nach fachlichen Gesichtspunkten Potenzialflächen. Bei einem Vergleich der Kreiskonzepte mit den Potenzialflächen der Landesplanung stellte sich heraus, dass sowohl die von den Kreisen ermittelten Flächen als auch die Potenzialflächen der Landesplanung für sich genommen mehr als ausreichend für die erforderlichen Neuausweisungen zur Erreichung des im Landesentwicklungsplan 2010 genannten Ziels von 1,5 % der Landesfläche wären.
Ein Abgleich der Flächen ergab allerdings, dass lediglich 0,22 % der Landesfläche deckungsgleich waren. Ein wesentlicher Grund hierfür war u.a., dass die Kreise wegen ablehnender Voten der Gemeinden viele von der Landesplanung benannte Potenzialflächen nicht gemeldet hatten. Darauf wurden nochmals sämtliche von den Kreisen und Gemeinden benannten Flächen überprüft. Ergebnis der Überprüfung war ein erster Vorentwurf der Landesplanung, der nochmals mit den Kreisen und verschiedenen Landesbehörden abgestimmt wurde.