Kritik aus Ländern und Verbänden ließ Regierung ziemlich kalt
Auf Kritik aus den Verbänden oder aus den Ländern regierte die Bundesregierung kaum. Die einzige deutliche Änderung in dem Entwurf war (so das pv magazine) die Anpassung des Preismechanismus: So sollen in der ersten Ausschreibungsrunde die Zuschläge nach pay-as-bid-Verfahren*) und in den zwei verbleibenden Runden 2015 das nach dem uniform-pricing-Verfahren**) vergeben werden. Die ersten zwei Ausschreibungsrunden 2016 sind dann wieder nach dem pay-as-bid-Verfahren vorgesehen. Es wird jeweils drei Runden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 geben. Die ausgeschriebene Menge reduziert sich von 500 Megawatt in diesem Jahr über 400 Megawatt 2016 auf 300 Megawatt 2017.
Die Verordnung tritt ohne Mitwirkung von Bundesrat oder -tag mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Februar in Kraft. Eine nicht amtliche Lesefassung hat das BMWi bereits auf seiner Webseite veröffentlicht.
[note Konsultation: Das BMWi hat die Eckpunkte zur Pilotausschreibung der Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation gestellt. Die Eckpunkte bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Verordnung. Grundlage der Eckpunkte bildete ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums bestehend aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen. Bis zum 22. August 2014 konnten schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht geschickt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen können hier abgerufen werden.]
*) Das Pay-as-bid-Verfahren sichert jedem Bieter individuelle Preise zu – Nachteile: Wettbewerb um „Erraten“ desjenigen Preises entsteht, der gerade noch einen Zuschlag erhält. Die Folge wäre eine sehr flache Preiskurve, die bei wiederholten Auktionen wegen des aus vorherigen Bieterrunden bekannten Grenzpreises immer flacher würde. Individuelle Preise würden zudem dazu führen, dass der Aufwand der Netzbetreiber bei der Abrechnung der EEG-Vergütungen deutlich anstiege. Der etwas geringere Grenzkostenpreis beim Pay-as-bid-Verfahren stünde in keinem Verhältnis zur Komplexität durch individuelle PV-Einspeisetarife für jeden Bieter.
**) Der Bieter setzt mit dem Grenzkostenpreis den Preis für alle Bieter mit Zuschlag. Dadurch könnten sämtliche Bieter mit ihren echten Kosten rechnen – ihnen würde die Angst genommen, Geld zu verlieren, was wiederum die Realisierungswahrscheinlichkeit der günstigen Projekte erhöht. (50Hertz)
->Quellen: