Rückschlag für Atomkonzerne
Die Steuer auf atomare Brennstoffe für die EVU ist rechtens – das sagt jedenfalls der Generalanwalt am EuGH in seiner Erwiderung auf die Klage der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH. Die RWE-Tochter hatte geklagt, weil sie rund 154 Millionen Euro Brennelemente-Steuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg hatte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Für die deutschen AKW-Betreiber RWE, E.ON und EnBW, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Steuer lagen, bedeutet die Einschätzung einen Rückschlag.
Nach Einschätzung Maciej Szpunars ist die Brennelemente-Steuer mit europäischem Recht vereinbar. Das Urteil fällt zwar erst in einigen Monaten, aber meistens halten sich die Richter an die Empfehlung der Gutachter. Der Besteuerung stelle keine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe dar, argumentierte der Generalanwalt. Die EVU wollen das Urteil abwarten.
Wenn das Luxemburger EU-Gericht dem Generalanwalt folgt, hat das Urteil allerdings Auswirkungen auf die Klage der AKW-Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die EVU geben die Hoffnung nicht auf. „Wir werden nun zunächst das endgültige Urteil des EuGH abwarten, das wir im Laufe des Jahres 2015 erwarten, denn wir halten nach wie vor an unserer Rechtsauffassung fest“, erklärte ein RWE-Sprecher. RWE- und E.ON-Aktien verloren zeitweise mehr als vier Prozent.
Steuer sichert Schwarze Null
E.ON hat nach eigenen Angaben schon Brennelementesteuer in Höhe von 2,3 Milliarden Euro gezahlt, RWE 1,23 und EnBW 1,1 Milliarden. Die Konzerne behaupten, die Steuer sei nicht vereinbar mit europäischem Recht; dem Bund fehle gar die Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesfinanzministerium hat dies zurückgewiesen. Kein Wunder: Die Einnahmen haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 2014 mit die „Schwarze Null“ sicher geholfen – vorerst.
Folgt: Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szunar vom 3. Februar 2015 (gekürzt)