Marktaktivierungsprogramm zum Anschub für Elektromobilität nötig
Experten begrüßen weitgehend Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr. Dies wurde am 04.02.2015 deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3418) zur „Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ ging. Dadurch sollen Städte und Gemeinden ermächtigt werden, Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu gewähren. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßigung bei Parkgebühren und die Nutzung von Busspuren. Zur Kennzeichnung sollen Elektrofahrzeuge auf dem Kfz-Kennzeichen den Buchstaben „E“ erhalten. Berücksichtigt werden sollen neben batterie-elektrischen Fahrzeugen auch Hybridfahrzeuge mit einem maximalen Kohlendioxid-Ausstoß von 50 Gramm je Kilometer.
Timm Fuchs von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, zu der Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund gehören, begrüßte „grundsätzlich“ die Zielsetzung des Elektromobilitäts-Gesetzentwurfes, Elektromobilität durch die Einführung von Nutzerprivilegien im Straßenverkehr zu fördern. Durch unterstützende Maßnahmen zur Markteinführung von Elektrofahrzeugen könne ein Beitrag zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionenschadstoffe im Verkehrssektor geleistet und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden. Der Gesetzentwurf könne jedoch nur in Teilen einen rechtlich gesicherten Rahmen für die Förderung der Elektromobilität schaffen, kritisierte er. Positiv sah Fuchs vor allem die Möglichkeit, im Bereich des Parkens Vorteile für die Elektrofahrzeuge zu schaffen. Er betonte jedoch, dass die Entscheidung darüber in der Hand der Städte, Landkreise und Gemeinden „vor Ort“ gehöre.
An Busspuren scheiden sich die Geister
Bei der Nutzung von Busspuren gibt es bei den kommunalen Spitzenverbänden laut gemeinsamer Stellungnahme jedoch unterschiedliche Auffassungen: Während der Städte- und Gemeindebund dieser positiv gegenüber steht, sehen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag darin keinen geeigneten Ansatz, die Elektromobilität zu fördern, da sie die Bemühungen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beschleunigen, konterkarieren würden. Nur Busse, Taxen und Krankentransporte würden grundsätzlich über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen, um die Vorrangschaltungen bei Lichtsignalen zu bedienen.
Auch Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbandes Elektromobilität, lehnte die Öffnung der Busspuren ab, da dies zu Lasten des ÖPNV erfolgen würde. Dies sei keine geeignete Maßnahme, die Bevölkerung von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen. Busspuren sollten daher auch in Zukunft für Elektroautos tabu und allein dem ÖPNV vorbehalten sein. In einigen Städten seien in der Vergangenheit bereits Busspuren für Taxen geöffnet worden, was vielerorts bereits auf Unverständnis gestoßen sei.
Insgesamt seien die im Gesetzentwurf formulierten Anreize zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber sie seien nicht ausreichend und zu wenig ambitioniert, um der Elektromobilität in Deutschland einen entscheidenden Schub zu verleihen, betonte Sigl. Die Maßnahmen würden viel zu spät kommen, die Inhalte würden bereits seit mehreren Jahren in der Branche diskutiert und die Busspur-Nutzung würde seit langem von Branchenverbänden abgelehnt. Der Gesetzentwurf sei insgesamt sehr stark auf den Automobilbereich fokussiert.
Auch Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßte grundsätzlich, dass die Bundesregierung die E-Mobilität fördern möchte. Aber auch er lehnte die Nutzung der Busspuren ab. Die Auffassung, es gebe nur wenige Elektroautos auf Busspuren, widerspreche dem 2009 formulierten Ziel der Bundesregierung und der Nationalen Plattform Elektromobilität, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen. Die Zukunft gehöre einer intelligenten Verknüpfung aller Verkehrsträger mit dem Rückgrat ÖPNV, betonte er.
Klaus Bonhoff, Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, begrüßte, dass im Gesetzentwurf elektrisch betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge vorgesehen seien. Damit bekräftige die Bundesregierung einen technologie-offenen Ansatz zur Elektromobilität. Neben den vorgesehenen Bevorrechtigungen seien jedoch weitere Maßnahmen für eine umfangreiche Umsetzung der Elektromobilität im Massenmarkt notwendig. So müsse Elektromobilität wirtschaftlich attraktiv gemacht und eine Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge geschaffen werden. Die Nutzung von Busspuren soll nach seiner Meinung „optional“ vorgesehen werden – die Entscheidung darüber müsse aber bei den Städten und Gemeinden liegen.
Insgesamt begrüßte auch Professor Henning Kagermann von der Nationalen Plattform Elektromobilität den Gesetzentwurf. Ein den Markthochlauf unterstützendes Marktaktivierungsprogramm sei nötig, um der Elektromobilität einen spürbaren Anschub zu geben, sich dem 1-Million-Ziel der Bundesregierung zu nähern und um eine Dynamik in der Entwicklung der Elektromobilität weiterhin zu erhalten. Die Initiative sei jedoch dafür nicht ausreichend. Darüber hinaus sollten unter anderem die Abschreibungsmöglichkeiten für E-Autos verbessert werden.
Unterstützt wurde Kagermann dabei von Kay Lindemann, Verband der Automobilindustrie. Es müssten auch auf der Nachfrageseite Anreize geschaffen werden, damit die Ziele der Regierung erreicht würden. (hib/MIK)
B90/Grüne: Elektromobilität entschlossen“ fördern
Die Elektromobilität soll „entschlossen“ gefördert werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3912). Um den Markthochlauf alternativer Fahrzeugtechnologien gezielt voranzutreiben und die Energiewende im Verkehr umzusetzen, fordert die Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, ein Marktanreizprogramm zu entwickeln, bei dem Elektroautos ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro und verbrauchsarme Plug-In-Hybrid-Autos in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Zudem soll unter anderem die Besteuerung von Dienstwagen an den CO2-Ausstoß gekoppelt werden.
Die Abgeordneten fordern weiter, dass die Bundesregierung in den Beschaffungsrichtlinien des Bundes für Bundesministerien und nachgeordneten Behörden eine Vorrangstellung von Elektrofahrzeugen verankert und im Bundeshaushalt ein Investitionsprogramm Elektromobilität auflegt, damit der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur steuerlich gefördert werden kann. Weiter setzt sich die Fraktion unter anderem dafür ein, dass Elektrofahrzeuge keine Busspuren benutzen dürfen. (hib/MIK)
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