Neuer Entwurf des Elektrogesetzes anspruchslos und verbraucherunfreundlich
Deutsche Umwelthilfe fordert
- konsequente Altgeräterücknahme durch den Handel,
- klare Regeln zur Verbraucherinformation und
- Impulse für die Wiederverwendung
Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) taugt der aktuelle Entwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht für nachhaltigen Umgang mit den immer mehr werdenden Elektroaltgeräten. Laut DUH führe der Regelungsentwurf nicht zu einer entscheidenden Erhöhung der Sammelmengen und der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten. Sie fordert das zuständige BMUB auf, das Gesetz vor der Abstimmung im Bundestag dringend nachzubessern.
Aus Sicht von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nimmt der aktuelle Gesetzentwurf den Handel nicht ausreichend in die Pflicht, Elektroaltgeräte zurückzunehmen: „Die geplante Verpflichtung der Rücknahme durch den Handel unterscheidet sich kaum von der bestehenden freiwilligen Rücknahme und führt nicht zu einer Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit. In der Folge wird das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent für das Jahr 2019 kaum erreichbar sein. Betroffen von der Rücknahme sind statt allen Vertreibern nun nur noch 9.000 große Elektro-Geschäfte.“ Weil der Gesetzentwurf außerdem die Verbraucherinformationspflichten sehr ungenau formuliert und keine klaren Vorgaben für den Handel zu Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern macht, fehlen grundlegende Voraussetzungen für eine Erhöhung der Sammelmenge.
Deutschland bereits weit über EU-Quote
Die im Entwurf des ElektroG festgelegten Recyclingziele wurden vollständig aus der europäischen Richtlinie 2012/19/EU übernommen. Diese bilden den kleinsten gemeinsamen Nenner aller EU-Mitgliedstaaten und bieten für Deutschland keinen Anreiz für eine Steigerung des Recycling. DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer: „Die deutschen Recyclingquoten für Elektroaltgeräte sind in der Praxis bereits jetzt höher als die vorgegebenen Quoten aus Brüssel. Bei den meisten Gerätekategorien ist deshalb eine Erhöhung der Recyclingquoten um zusätzlich zehn Prozent notwendig, um die bereits erreichten Werte in Deutschland gesetzlich abzusichern“. Fischer verweist darauf, dass die erreichte Recyclingquote für Elektrogeräte in Deutschland bereits 2010 bei durchschnittlich 83 Prozent lag, während die ab August 2015 in der EU geltende Zielwerte zwischen 55 und 85 Prozent vorgibt.
[note „Das geplante ElektroG gibt nach Auffassung der DUH außerdem keine ausreichenden Impulse, um die Wiederverwendung von Elektrogeräten zu fördern. Nach wie vor wird Mitarbeitern von Reparaturwerkstätten der Zugang zu wiederverwendbaren Geräten erschwert oder unmöglich gemacht. Die Reparatur funktionierender Geräte ist aufgrund fest verbauter Batterien und Akkumulatoren für den Nutzer schwierig bis unmöglich. Der Gesetzentwurf sanktioniert fest verbaute oder verklebte Akkus nicht, die Kunden bei Defekten oft zu einem Neukauf zwingen.“]
In Deutschland regelt das ElektroG seit 2005 den Umgang mit Elektroaltgeräten. Sein Ziel ist es, Schadstoffe in der Elektronik zu reduzieren, defekte Elektrogeräte einem Recycling zuzuführen und Abfälle durch Wiederverwendung zu vermeiden. Am kommenden Montag (23.02.2015) beginnt die parlamentarische Arbeit zur Verabschiedung des neuen ElektroG. Die Stellungnahme der DUH zur Novelle des Elektrogesetzes finden Sie unter http://l.duh.de/p190215#download.
->Quellen und Informationen: