Systemstabilitätsverordnung geändert

Regelungen werden auf weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet

Das Bundeskabinett hat am 25.02.2015 die geänderte Systemstabilitätsverordnung beschlossen. Jetzt müssen rund 21.000 Anlagen technisch nachgerüstet werden. Das Ziel: Mit den geänderten Frequenzschutzeinstellungen sollen sich die Anlagen zukünftig nicht mehr alle gleichzeitig sondern nach und nach bei einer Frequenz von 49,5 Hertz vom Netz trennen. Die betreffenden Anlagenbetreiber werden schriftlich durch den VNB aufgefordert, die Nachrüstarbeiten innerhalb von zwölf Monaten auszuführen. Die Kosten für die Nachrüstung tragen die Betreibern – übersteigen sie jedoch einen festgesetzten Eigenanteil, wird ein Teil vom ÜNB über die Netzentgelte erstattet.

BDEW: „Erfreulich – Netzstabilität verbessert“

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung dem Beschluss des Bundesrates gefolgt ist und die Änderung der Systemstabilitätsverordnung nunmehr endgültig beschlossen hat. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, die Stabilität der Stromnetze in den Regionen und damit die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern,“ erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller nach der Verabschiedung.

Hintergrund

Mit der überarbeiteten Verordnung reagiert die Bundesregierung auf das sogenannte 49,5-Hertz-Problem: In Europa beträgt die Netzfrequenz im Normalzustand 50 Hertz. Leichte Schwankungen sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu Problemen kann es jedoch kommen, wenn die Frequenz sehr stark von der Normalfrequenz abweicht. Beim Absinken der Frequenz auf 49,5 Hertz könnten sich Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 27 Gigawatt automatisch abschalten. Von diesem Effekt sind Windenergie-, Biomasse-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen betroffen. In einem solchen Fall wäre es für die Netzbetreiber kaum mehr möglich, das Stromnetz zu stabilisieren. Das 49,5-Hertz-Problem betrifft nicht nur das deutsche Netz, sondern kann die Netzstabilität in ganz Europa gefährden. Daher müssen in Deutschland nun rund 21.000 Anlagen technisch nachgerüstet werden. Mit geänderten Frequenzschutzeinstellungen sollen sich die Anlagen zukünftig nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 49,5 Hertz vom Netz trennen, sondern in einem gestuften Prozess.

Die erfolgreiche Umsetzung der Nachrüstung stellt laut Müller eine Herausforderung dar: „Der Zeitplan ist sehr ehrgeizig. Dabei sind die Netzbetreiber vor Ort auf die Mitarbeit der Anlagenbetreiber angewiesen. Ich appelliere deshalb an die Betreiber, zügig nachzurüsten und damit einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten.“

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