Baake legt Eckpunkte vor

Zur Novellierung der Anreizregulierung für moderne Verteilernetze

Das BMWi hat heute Eckpunkte für einen „Modernen Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze“ vorgelegt. Kernstück dieser Modernisierungsoffensive ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Wirtschafts-Staatssekretär Baake dazu: „Die Verteilernetze besitzen für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Funktion. Bereits heute werden 80 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in die Verteilernetze eingespeist. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Investitionsbedarf und Voraussetzung dafür, dass Investitionen getätigt werden, ist ein moderner Investitionsrahmen. Daher werden wir die Anreizregulierung novellieren und noch stärker energiewendetauglich machen. Wir brauchen eine schnelle Refinanzierung von Investitionen auch für Verteilernetze. Selbstverständlich dürfen wir hierbei den Effizienzgedanken der Anreizregulierung nicht vernachlässigen.“

Hintergrund (auch auf solarify.eu/anreizregulierung)

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Strom- und Gasnetzbetreiber werden mittels der sogenannten Anreizregulierungsverordnung gesetzt. Sie legt für die regulierten Netzbetreiber fest, wieviel Geld die Netzbetreiber über einen Zeitraum von fünf Jahren für den Betrieb und die Erweiterung ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern vereinnahmen dürfen. Den Netzbetreibern werden zudem Vorgaben zur Effizienzsteigerung gemacht, die sich aus einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber untereinander ergeben. Innerhalb der Erlösobergrenze können die Netzbetreiber unternehmerisch frei entscheiden, wie sie diese Effizienzvorgaben erfüllen. Übertreffen sie die Effizienzvorgaben, dürfen sie die zusätzlichen Einnahmen für die Dauer der Regulierungsperiode behalten.

Mit den nun vorgelegten Eckpunkten werden die Schwerpunkte für die Novellierung der ARegV vorgestellt. Hierzu sollen Investitionsbedingungen verbessert und Effizienzanreize verstärkt werden, beispielsweise über einen Effizienzbonus für Investitionen in intelligente Technik. Das BMWi wird den Entwurf zur Änderung der ARegV auf Basis der Eckpunkte erarbeiten. Ziel ist ein Kabinettbeschluss vor der Sommerpause.

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