Klage gegen EU-Kommission wg. Hinkley Point C

„Beihilfen sollen Marktversagen korrigieren – und nicht herbeiführen“

Prinzipiell sei es so, dass Beihilfen Marktversagen korrigieren sollen – und nicht erst herbeiführen. „Deshalb werden wir voraussichtlich im Mai dieses Jahres eine Nichtigkeitsklage gegen die Fehlentscheidung der Kommission beim Europäischen Gericht als einzig möglicher Instanz der Durchsetzung der besonderen Interessen der deutschen, am europäischen Strommarkt teilnehmenden Unternehmen einreichen“, so Fouquet.

Erst Ende 2014 hat die EU-Kommission das Beihilfeverfahren gegen die deutsche Ökostromförderung abgeschlossen und dem deutschen Gesetzgeber konkrete Auflagen für die weitere Förderung gemacht. Diese sind in das novellierte EEG 2014 eingeflossen. Mit dem Fördersystem des EEG sei die Subventionierung von Hinkley Point aber nicht vergleichbar, so Fouquet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll einer neuen Technologie die notwendige Starthilfe geben und basiert auf der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung von Erneuerbaren Energien, die klare und verbindliche Mindestausbauziele für alle Mitgliedstaaten bis 2020 vorsieht. Ein solches Förderprogramm für Atomkraft liegt nicht vor. Die Atomkraftwerke gibt es bereits seit den 1960er Jahren. „Wenn man es nicht schafft, eine über 50 Jahre alte Technologie wirtschaftlich anzuwenden, dann kann das nur eines bedeuten: Diese Technologie findet kein Investitionsmodell“, so Dörte Fouquet.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

->Quellen:

Nachtrag: Nach der Ankündigung des Hamburger Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy, eine entsprechende Nichtigkeitsklage vor dem zuständigen EU-Gericht einzureichen, hat am 26.03.2015 auch die oekostrom AG aus Österreich ihre Klageabsicht bekanntgegeben.

Mehr Informationen und Hintergründe zu den Beihilfen für Hinkley Point C: