Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen
Bei der aktuellen Überarbeitung des sogenannten BVT-Merkblattes für Großfeuerungsanlagen im Auftrag der Europäischen Kommission wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Vorschläge des Entwurfs vom Juni 2013 EU-weit verbindlich werden. Dies wäre ein „Meilenstein“, urteilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/4311) auf eine Kleine Anfrage (18/4134) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da damit erstmals EU-weite Vorgaben zur Emissionsminderung wie auch zur Überwachung von Quecksilberemissionen festgelegt würden.
Deutschland gehöre zu den wenigen EU-Staaten, heißt es in der Antwort weiter, die den Hg-Ausstoß von Großfeuerungsanlagen überwachen. Dies habe entscheidend dazu beigetragen, dass genügend Referenzanlagen belastbare Angaben über diese Emissionen vorlegen konnten. Nur auf dieser Grundlage hätten im Entwurf vom Juni 2013 Emissionswerte zu den erreichbaren Hg-Emissionen bei Anwendung des BVT-Merkblattes dargestellt werden können.
Emissionsminderung auf durchschnittlich 1 µg/m3 würde Hg-Emissionen um 3/4 senken
Die Regierung betont, eine erfolgreiche Emissionsminderung im Anlagenpark der Kohlekraftwerke auf durchschnittlich 1 µg/m3 würde die Hg-Emissionen um knapp 80 Prozent mindern, die Hg-Fracht insgesamt um zirka 52 Prozent.
Die BVT-Merkblätter zur besten verfügbaren Technik sind ein zentrales Element der EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Sie soll dazu beitragen, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden infolge industrieller Tätigkeiten zu vermeiden und zu mindern. Neben weiteren BVT-Merkblättern wird derzeit das Dokument zu Großfeuerungsanlagen überarbeitet.
In Deutschland gibt es laut Umweltbundesamt zirka 600 Großfeuerungsanlagen. Ein großer Teil davon befindet sich in den Kraftwerken der öffentlichen Versorgung und der Industrie. Daneben gibt es Großfeuerungsanlagen zur Wärmeversorgung von Industrie, Gewerbe und Haushalten. (hib/JOH)
->Quelle: bundestag.de/hib