Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Für die Förderung der erneuerbaren Energien in der EU trat 2009 die Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Kraft, die den folgenden gemeinsamen Rechtsrahmen festlegt: Im Jahr 2020 sollen in der EU 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Die Richtlinie setzt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten dabei unterschiedliche Ziele, die den jeweiligen Ausbaustand und das wirtschaftliche Potenzial berücksichtigen. Einen Überblick über die aktuelle Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den EUMitgliedstaaten bietet der Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“ der Europäischen Kommission 2013.
->Quelle: acatech.de