NRW-Landesregierung soll Braunkohleausstiegsszenario mit Restmengen in Leitentscheidung verankern
Die im März 2014 von der Landesregierung beschlossene Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler würde bei Einbeziehung einer Schutzzone um die Ortschaft Holzweiler von einem Kilometer dagegen maximal 500 Millionen Tonnen Braunkohle unangetastet lassen. Das sei im Hinblick auf die NRW-Klimaschutzziele völlig unzureichend.
Auch der Tagebau Hambach müsse massiv verkleinert werden. Dessen Fortführung von 2020 bis 2030 hat das Land NRW unlängst genehmigt und damit den Abbau von 450 Mio. t Braunkohle zugelassen. Gegen die Genehmigung hat der BUND Klage eingereicht. Insgesamt will RWE dort noch etwa 1,5 Mrd. t Braunkohle fördern. Zum Erreichen der NRW-Klimaschutzziele dürften aber nur noch zwischen 200 bis Mio. t Hambach-Kohle verfeuert werden.
Der BUND forderte daher die Landesregierung auf, nachzubessern und ein Braunkohleausstiegsszenario mit definierten Restmengen in der Leitentscheidung zu verankern. Danach müssten alle Braunkohlenpläne geändert und neue Abbaugrenzen festgelegt werden. „Der Braunkohleausstieg bis spätestens 2030 ist in Nordrhein-Westfalen nicht nur klimaschutzpolitisch notwendig, sondern auch energiewirtschaftlich machbar“, so das Fazit des BUND-Experten Dirk Jansen.
Kurzzusammenfassung der Öko-Instituts-Studie
Die NRW-Landesregierung hat am 28.03.2014 angekündigt, sie werde bis 2015 eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik vorlegen und dabei die zukünftige Tagebaufläche für den Tagebau Garzweiler verkleinern. Für die Festlegung neuer Abbaugrenzen ist zu klären, welche Braunkohlemengen energiewirtschaftlich noch notwendig und klimapolitisch noch möglich sind.
Die Bundesregierung hat 2011 beschlossen, dass Deutschland die Treibhausgasemissionen sektorübergreifend bis 2020 um 40 % senken wird um bis 2050 eine Reduktion von 80-95 % gegenüber 1990 zu erreichen. Der NRW-Landtag hat im Januar 2013 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlich festgeschriebenen Klimaschutzzielen verabschiedet. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW soll danach bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Ziele für die Festlegung neuer Abbaugrenzen haben. Im Rahmen dieser Untersuchung werden verschiedene Studien ausgewertet, die angesichts der genannten Ziele auf Bundesebene zeigen, wie der Strombedarf zukünftig gedeckt werden und welche Rolle die Braunkohleerzeugung dabei spielen kann.
Der in den Studien jeweils angegebene Braunkohleverbrauch für Deutschland wird zunächst auf die einzelnen Reviere aufgeteilt und dann innerhalb des rheinischen Reviers auf die einzelnen Tagebaue verteilt. Diese Aufteilung erfolgt auf Basis der genehmigten Kohlemenge in den Revieren, der Altersstruktur der bestehenden Kraftwerke sowie der bisherigen Fördermengen der rheinischen Tagebaue. Die so errechneten Kohlemengen für Garzweiler werden auf die Fläche umgelegt. Dabei wird vereinfachend angenommen, dass die Braunkohle gleichmäßig verteilt ist.
[note Tagebau Garzweiler: Die Abbaugrenzen entsprechend der untersuchten Szenarien im Vergleich – Grafik © Öko-Institut]]Für den Tagebau Garzweiler ergeben sich so die dargestellten Abbaugrenzen. Es zeigt sich, dass in Szenarien, in denen die Klimaschutzziele erreicht werden, eine deutliche Reduktion der Abbaumengen erfolgen muss. Nach 2030 ergeben sich in den 95 %-Szenarien höchstens noch sehr geringe Strommengen, wobei sich die Frage stellt, inwieweit Tagebau und Kraftwerke bei diesen geringen Mengen noch wirtschaftlich betrieben werden können.
Mit Blick auf die Ziele auf Landesebene zeigt sich, dass das 80 %-Ziel auf Landesebene höhere Anforderungen an den Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen stellt als ein 80 %-Ziel auf Bundesebene. Die klimapolitischen Ziele können hier laut Szenariorechnungen auf Landesebene nur erreicht werden, wenn die Stromversorgung bis 2050 auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt wird. Ein solches Ziel kann realistischer Weise nur erreicht werden, wenn bis dahin ein Reduktionspfad eingeschlagen wird, der sich an den 95 %-Szenarien auf Bundesebene orientiert. Denn schließlich muss nicht nur die Braunkohleverstromung abgebaut, sondern gleichzeitig ein erneuerbares Stromsystem aufgebaut werden.
Wichtig für den Aufbau einer Stromversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien in NRW ist, dass das Land erstens künftig keinen Strom mehr exportieren wird, wobei zweitens im Land ausreichend Potenziale für erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, um die verbleibende Erzeugung bereitzustellen. Darüber hinaus wird es eine wichtige Aufgabe sein, neben den erneuerbaren Energien auch Flexibilität bei Erzeugern, Verbrauchern und durch Speicher aufzubauen.
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