Nationaler Klimaschutzbeitrag der deutschen Stromerzeugung nach der Vorstellung des BMWi – mit freundlicher Genehmigung von enervis
Das BMWi hat am 19.03.2015 ein Eckpunktepapier „Strommarkt“ für eine Energieklausur der Koalitionsfraktionen am 21.03.2015 vorgelegt. Aus Verärgerung über Gabriels Vorpreschen wurde dieses Treffen seitens der Union postwendend abgesagt und auf den 26.03.2015 verschoben – danach erneut. Was ist so brisant an dem Eckpunktepapier? Ein Gutachten das Beratungsunternehmens enervis.
Innerhalb des Papiers wird das angedachte Vorgehen für vier zentrale Themen der Energiewende skizziert. Diese sind:
- Die Grundsatzentscheidung Strommarkt, sprich Strommarktdesign.
- Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, hierbei geht es um den Umfang und Grundsätze der Ausgestaltung.
- Die Ausgestaltung des Netzausbaus in Deutschland,
- sowie der zusätzliche CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors zur Erreichung des Klimaschutzziels 2020.
Diese enerviews beschäftigen sich mit der Ausgestaltung und den Folgen des CO2-Minderungsbeitrags des deutschen Stromsektors. Wir gehen insbesondere der Frage nach: Wie wirken die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die emissionsintensiven Kraftwerkstechnologien, also die Braun- und Steinkohlekraftwerke in Deutschland. Und ist damit „The Cat in the sack?“ (s.u.)¹
Hintergrund
Die Bundesregierung hat bekräftigt, zu Ihrer Selbstverpflichtung zu stehen und die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% ggü. 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind – über die bereits unternommenen Anstrengungen hinaus – zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Den Umfang der notwendigen Zusatzmaßnahmen gibt die Bundesregierung für den Stromsektor und den europäischen Zertifikatehandel mit 22 Mio. t CO2 an.²
Eckpunkte der Ausgestaltung
Wie soll nach den Vorstellungen des BMWi die konkrete Umsetzung aussehen?
Im Ergebnis der Überlegungen kommt das BMWi zu folgendem Vorschlag:
- Kraftwerke erhalten einen Freibetrag in Mio. t CO2/GW. Emittieren Kraftwerke unterhalb des Freibetrags, tragen sie keine zusätzlichen Belastungen.
- Der Freibetrag ist so hoch angesetzt, dass im Ergebnis ca. 90% der fossilen Stromerzeugung den Klimabeitrag nicht leisten müssen.
- Kraftwerke in den ersten 20 Betriebsjahren werden vollständig freigestellt.
- Der Verpflichtung unterliegen die Stromerzeugungsanlagen, die in den europäischen Emissionshandel einbezogen sind.
- Kraftwerke müssen für CO2-Emissionen oberhalb des Freibetrags zusätzliche ETS-Zertifikate abgeben, die anschließend stillgelegt werden.
- Die Höhe der zusätzlich abzugebenden ETS-Zertifikate wird so festgelegt, dass sich daraus eine ökonomische Lenkungswirkung ergibt, mit der das Minderungsziel erreicht wird.
Folgt: Wirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf emissionsintensive Kraftwerke