NABU: Pro-Fracking-Gesetz droht durch die Hintertür zu kommen – Tschimpke: Geplante Expertenkommission verletzt Demokratie
Der NABU warnte mit anderen NGOs schon zwei Tage vor der entscheidenden Kabinettssitzung die Bundesregierung davor, einem Fracking-Ermöglichungsgesetz Tür und Tor zu öffnen. „In den USA war eine Absenkung der Umweltstandards die Initialzündung für den Fracking-Boom. Das darf sich in Deutschland nicht wiederholen“, warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wo die Bundesregierung mit den Gesetzen zu schlampen drohe, müssten die Abgeordneten des Bundestags jetzt umgehend nachbessern. Am Ende trage schließlich jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass der Schutz von Mensch, Natur, Seen, Brunnen und Talspeeren in seinem Wahlkreis gewährleistet sei, so der NABU-Präsident.
Der NABU lehnt insbesondere die auf Initiative der Erdgasindustrie von Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagene Expertenkommission kategorisch ab. Diese Kommission könnte – nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf – das Verbot, das für die kommerzielle Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten vorgesehen ist, mit ihrem Votum überwinden. „Eine Kommission, die an den Volksvertretern des Bundestages vorbei Fracking flächendeckend in Deutschland freigeben kann, verletzt die Grundrechte und stellt eine ernsthafte Gefahr für Demokratie und Natur dar. Allein diese Idee zeugt von einer irritierenden Rechtsauffassung“, so der NABU-Präsident.
Laut einem im Auftrag des NABU erstellten Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. bleibt der im Bergrecht verankerte Rechtsanspruch von Unternehmen auf Aufsuchung von Bohrstandorten erhalten. Wird die jeweilige geologische Formation von der Expertenkommission dann als grundsätzlich unbedenklich eingestuft, könnten Unternehmen dort ungehindert fracken. „In der ganzen norddeutschen Tiefebene oder der Bodenseeregion wäre dann Fracking möglich“, warnte Tschimpke.
Allen Beteuerungen der Bundesregierung zum Trotz führen die Regelungen der Großen Koalition damit zu einem Fracking-Ermöglichungsgesetz. „Mit dem derzeitigen Gesetzespaket werden Mensch, Natur und Wasser massiv gefährdet. Ein Verbot des Frackings zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ist damit nicht erfüllt“, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Der NABU ruft deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden dazu auf, dem Widerstand gegen Fracking ein Gesicht zu geben und die eigenen Wahlkreisabgeordneten zum Handeln aufzufordern. „Um die Förderung von Erdöl und Erdgas in Deutschland sicherer zu machen, muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Dazu braucht es die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten“, so Sieberg. Unter www.NABU.de/frackingfrei können Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlkreisabgeordneten dazu einen Brief schreiben.
Irritiert zeigte sich der NABU zudem davon, dass die Bundesregierung bereits am 27.03.2015 ein Notifizierungsverfahren für einen Teil des Gesetzespakets bei der EU-Kommission eingereicht hat. „Erst geschieht jahrelang nichts in Sachen Fracking-Gesetz und jetzt beschleunigt die Bundesregierung rechts auf der Überholspur – und bremst das Parlament dabei aus“, kritisierte Sieberg. Demnach seien Änderungen an den Entwürfen laut Schwarz-Rot wohl nicht mehr vorgesehen. „Das ist ein absolutes No-Go. Wir werden gemeinsam mit Tausenden Bürgern Widerstand gegen dieses Fracking-Mogelpaket leisten“, so Sieberg.
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