Engpässe im Gasnetz müssen behoben werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten
Die Bundesnetzagentur startete am 14.04.2015 die Konsultation des Entwurfs für den nationalen Netzentwicklungsplan Gas 2015. Der Entwurf zeigt, dass bestehende Engpässe für den Bedarf nachgelagerter Verteilernetzbetreiber behoben werden müssen. Zudem erfordert der Rückgang von L-Gas eine sukzessive Umstellung der Versorgung auf H-Gas. Die dafür notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit werden im bestätigten Netzentwicklungsplan Gas enthalten sein.
Ausbaumaßnahmen: 810 km Leitungszubau, 405 MW Verdichterzubau mit Investitionskosten von 3,5 Mrd. Euro
Im Wesentlichen bestätigen die Berechnungen der Fernleitungsnetzbetreiber den Netzausbaubedarf, der bereits im Netzentwicklungsplan Gas 2014 enthalten ist. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans weist Ausbaumaßnahmen mit einem notwendigen Leitungszubau von 810 km und Verdichterzubau von 405 MW mit Investitionskosten von 3,5 Mrd. Euro aus. Bei diesen Maßnahmen sind 294 km Leitungsneubau und 204 MW Verdichterzubau im Wert von ca. 1,7 Mrd. EUR enthalten, die mit der Umstellung von L- auf H-Gas zusammenhängen. Der Entwurf enthält einen konkreten Vorschlag für die schrittweise Umstellung von heute mit L-Gas versorgten Gebieten auf H-Gas, deren Beginn bereits in diesem Jahr geplant ist.
Die Erdgasversorgung Deutschlands wird mit zwei Gasarten unterschiedlicher Herkunft gewährleistet. Dabei wird zwischen L-Gas (Low caloric gas) mit einem geringeren Methangehalt und H-Gas (High caloric gas) mit einem höheren Methananteil unterschieden. Die Förderung von L-Gas geht in Deutschland kontinuierlich und zukünftig in den Niederlanden zurück. Um die Versorgung mit Erdgas in den L-Gas-Gebieten aufrechterhalten zu können, ist daher eine sukzessive Umstellung des Gasnetzes von L-Gas auf H-Gas erforderlich.
Stellungnahmen bis zum o5.06.2015
Alle Interessierten sind eingeladen, anhand eines Fragenkatalogs bis zum o5.06.2015 Stellungnahmen zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2015 abzugeben und den öffentlichen Workshop am 19.05.2015 zu besuchen.
Nach Auswertung der Stellungnahmen und Prüfung der vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen kann die Bundesnetzagentur die Fernleitungsnetzbetreiber zu einer Überarbeitung des Entwurfs auffordern.
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