Klimaschutzziele verbindlich machen
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung 14.04.2015 den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegten Entwurf für ein Berliner Energiewendegesetz (EWG) zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird die Vorlage dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Mit dem Berliner Energiewendegesetz werde eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um das Klimaneutralitätsziel Berlins bis 2050 gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik zu erreichen – so eine Mitteilung des Presseamtes Berlin. Der Gesetzentwurf lege konkrete [[CO2]]-Minderungsziele für 2020 (um 40 Prozent), 2030 (um 60 Prozent) sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 (Minderung um 85 Prozent) zum Bezugsjahr 1990 für Berlin verbindlich fest und erhebe sie zur Richtschnur staatlichen Handelns. Diese Zielmarken entsprächen den Klimaschutzbestrebungen auf internationaler und nationaler Ebene und gehen teilweise über diese hinaus.
Das EWG solle das aufgrund zwischenzeitlich weiterentwickelter Bundesnormen dringend novellierungsbedürftige Berliner Energiespargesetz ablösen. Neben den Zielen des Klimaschutzes enthält der Gesetzentwurf auch Vorgaben für die Erarbeitung energie- und klimapolitischer Maßnahmen. Zentrales Instrument für die Erreichung der Ziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK), welches für unterschiedliche Handlungsfelder konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele aufzeigt und dessen Aufstellung mit dem Gesetz für den Senat bindend wird. Das BEK wird derzeit unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit bis Ende 2015 erarbeitet.
Mit dem EWG wird die Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes Berlin auf eine einheitliche Grundlage gestellt und als Daueraufgabe verankert, koordiniert sowie effektiver umgesetzt. Der Klimaschutz erhält damit im Land Berlin einen besonderen Stellenwert.
Senator Geisel: „Die Machbarkeitsstudie ‚Klimaneutrales Berlin 2050‘ hat gezeigt, dass es möglich ist, das Klimaneutralitätsziel in Berlin zu erreichen. Mit dem Energiewendegesetz bekommt das Ziel der Klimaneutralität erstmals eine gesetzliche Grundlage. Gerade beim Klimaschutz benötigen wir neben internationalen und nationalen Vorgaben auch verbindlich festgelegte Ziele auf Landesebene. Anders ist das spätestens seit der Weltklimakonferenz 2010 in Cancún international anerkannte ‚Zwei-Grad-Ziel‘ nicht zu erreichen.“
Durch ein klimaneutrales Berlin werde die Umwelt entlastet, werden die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig geschützt und die Stadt als pulsierende Metropole noch attraktiver. Wertschöpfungs- und Synergieeffekte innovativer Ideen im Zusammenhang mit den neuen Technologien des Energie- und Klimaschutzes stärkten darüber hinaus die Berliner Wirtschaft und geben Unternehmen Raum für kreative Lösungen. Für die privaten Haushalte würden bis zum Jahr 2050 energieeffiziente Lösungen, im Bereich des Stadtverkehrs kreative klimaneutrale Alternativen ermöglicht. Mit dieser ambitionierten Zielstellung zeige sich Berlin zukunftsfähig und nachhaltig handelnd.
Gleichzeitig positioniere sich Berlin als Vorreiter im Klimaschutz auf deutscher sowie internationaler Ebene. Berlin leiste mit dem EWG seinen Beitrag zum Erreichen der internationalen, europäischen und nationalen Energie- und Klimaschutzziele ebenso wie zu einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin.
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