Die Erfolgsstory geht weiter (schreibt das BMWi)
Von 6,2 auf 27,8 Prozent in 14 Jahren: Diesen Siegeszug der erneuerbaren Energien bei der Stromversorgung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich gemacht. Vor 15 Jahren, am 01.04.2000, ist das erste EEG in Kraft getreten, als Nachfolge-Gesetz des Stromeinspeisegesetzes. Am 25.02.2000 hat es die rot-grüne Koalition beschlossen.
Mit 27,8 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch sind die erneuerbaren Energien Deutschlands Stromquelle Nummer eins – schon in zehn Jahren, so sehen es die Ausbauziele vor, werden sie 40 bis 45 Prozent und damit fast die Hälfte unseres Strombedarfs decken. Im Jahr 2000, als die erste EEG-Fassung in Kraft trat, lag der Beitrag von Wasser- und Windkraft, Biomasse und Co. zum gesamten Stromverbrauch erst bei 6,2 Prozent.
Seither ist viel passiert: Mit mehr als 55.000 Gigawattstunden (GWh) im vergangenen Jahr hat die Windkraft an Land und auf See die Biomasse längst als wichtigste erneuerbare Stromquelle abgelöst. Das liegt auch daran, dass seit 2009 immer mehr Windräder auf hoher See Strom ins Netz einspeisen. Rasant gestiegen ist auch die Bedeutung der Photovoltaik: Aus 60 GWh Solarstrom im Jahr 2000 sind im Jahr 2014 mittlerweile 34.930 GWh geworden. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch von zehn Millionen Privathaushalten mit drei Personen und einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (KWh).
25. Februar 2010 – Themen-Service der Agentur Zukunft: Zehn Jahre EEG – eine Erfolgsgeschichte
Heute vor genau zehn Jahren beschloss die rot-grüne Bundestags-Mehrheit das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit begann eine einzigartige Erfolgsgeschichte: Inzwischen ist es in 47 Ländern der Erde nachgeahmt oder kopiert worden. Das EEG war im Jahre 2000 ein völlig neuartiges Förderinstrument, das den erneuerbaren Energien den Durchbruch brachte. Doch weit mehr: Mit dem EEG wurde ein Quantensprung im Klimaschutz in Richtung einer ökologischen und sozialen Energiewende geschafft.
1991 war der EEG-Vorläufer, das Stromeinspeisegesetz, verabschiedet worden. Weil die großen Energieversorger den kleinen Energie-Unternehmen den Zugang zu den Verbundnetzen verweigerten, verpflichtete sie das Gesetz zur Abnahme und sicherte den Erzeugern bestimmte Mindestvergütungen. Das EEG sollte dann ganz generell „die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern“ und die Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern Erdöl, -gas, Kohle und Kernkraft verringern.
Kurz der EEG-Inhalt: Die Betreiber erhalten über einen bestimmten Zeitraum eine feste Förderung. Der Betrag für neu installierte Anlagen fällt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (sog. Degression), um einen Anreiz für weitere kostensenkende Entwicklungen zu schaffen. Der nächstgelegene öffentliche Netzbetreiber muss die Anlage anschließen, vorrangig den erzeugten Strom einleiten und die gesetzlich festgelegte Vergütung zahlen. Diese geben die Mehrkosten an die bundesweiten EVUs (E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall) weiter. Unter denen werden die Kosten gleichmäßig aufgeteilt, damit unabhängig von den regionalen Unterschieden bei der Erzeugung von alternativem Strom alle gleich belastet werden. Sie kassieren jedoch ihrerseits die Umlagen beim Verbraucher – im Augenblick entgegen den Behauptungen vieler Kritiker nicht mehr als 2 Cent pro kWh.
Seitdem boomt die Branche, und der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch wuchs in zehn Jahren von 6,3 auf mehr als 16 Prozent. 2020 – so das EEG – sollen es 30 sein. Wenn die Entwicklung nicht bedrohlich beschnitten würde, wie durch die aktuellen Pläne der Bundesregierung, die Degression brutal anzuheben, könnte schon 2050 bereits der gesamte Strom aus erneuerbaren Energien stammen. Nicht zu vergessen die geschaffenen Arbeitsplätze: Heute schon hat die Branche mehr als 280.000 Jobs – 200.000 neue werden in den kommenden zehn Jahren hinzukommen.
Durch das EEG hat Deutschland nicht nur eine technologische Vorreiterrolle erobert, sondern ist in manchen Branchen auch Weltmarkführer geworden. Diesen erreichten Vorsprung bringen die Pläne des Umweltministers ohne jeden Zweifel in Gefahr. Niemand bezweifelt indes, dass die Förderung angepasst werden muss, damit Anreize zur Kostensenkung entstehen, und dass es dabei gegenwärtig Spielraum gibt. Gleichzeitig muss aber auch genug Raum für Forschung und Entwicklung bleiben. Zudem muss jetzt der Netzausbau von Hochspannungsleitungen (auch Gleichstrom – siehe desertec) forciert, außerdem muss die Weiterentwicklung von Speichertechniken ebenso weiter gefördert werden, wie der Wärme- und Effizienzbereich. Auch im Gebäude-Altbestand muss auf die Dauer die Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend gemacht werden. Die Verlängerung der Atomenergie wäre keine Alternative, sondern würde den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv behindern – wäre also keine Brücke, sondern eine Sackgasse.