Ökostromförderung

Gute Resonanz bei Solaranlagen-Ausschreibung

Die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen war ein Erfolg – meldet das Bundespresseamt. 170 Gebote aus unterschiedlicher Hand sind eingegangen. Die Höhe der Vergütung der Solaranlagen wird künftig durch Wettbewerb, nicht mehr per Gesetz bestimmt.

Die Resonanz auf die erste Ausschreibung ist vielversprechend: „Wir haben gezeigt, dass eine Ausschreibung im Bereich erneuerbare Energien funktionieren kann“, sagte Rainer Baake vom Bundeswirtschaftsministerium. Laut Angaben der Bundesnetzagentur, für die Durchführung der Ausschreibungen zuständig, sei das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet worden.

„Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt“, sagte Baake. Die Vielzahl und Vielfalt der Teilnehmer seien ein gutes Zeichen, dass die breite Akteursstruktur und die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung auf Ausschreibungen erhalten bleiben können.

Die Ausschreibung ist Teil eines Pilotverfahrens in der Ökostromförderung. Zum ersten Mal soll die Höhe der Vergütung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Wettbewerb und nicht per Gesetz bestimmt werden. Das Pilotprojekt ist am 24.02.2015 gestartet und am 15.04.2015 zu Ende gegangen. Ausgeschrieben wurden 150 Megawatt, das Höchstgebot lag 11,29 Cent pro Kilowattstunde.

Neuer Weg in der Förderung

Das Verfahren der Ausschreibung: Den Geboten sind jeweils Angaben und Unterlagen zu den Flächen beizufügen, auf denen die Anlagen entstehen sollen. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro Kilowattstunde für den in den Anlagen erzeugten Strom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz von letzten August letzten Jahres – EEG 2014 – hat die Bundesregierung die Grundlage für die Ausschreibungen gelegt. Ziel ist es zum einen, die Kosten für die weitere Ökostromförderung zu senken, die die Verbraucher und die Wirtschaft über die sogenannte EEG-Umlage als Teil des Strompreises bezahlen. Zudem fordert die EU-Kommission in ihren neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien eine Umstellung auf Ausschreibungen. Spätestens Anfang 2017 sollen in allen europäischen Staaten die staatlich garantierten Tarife für Strom aus erneuerbaren Energien auslaufen.

Die Design der Ausschreibung entstand in einem längeren öffentlichen Diskussionsprozess. Auch Erfahrungen aus dem Ausland flossen in die entsprechende Verordnung ein. Durch bestimmte Mindestkriterien und Regeln will die Bundesregierung gewährleisten, dass nur ernsthafte Gebote bei der Bundesnetzagentur eingehen und somit der Ausbau der erneuerbaren Energien auch weitergehen kann. Zu den Mindestbedingungen gehören zum Beispiel: das Vorhandensein eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan, die Hinterlegung von Sicherheiten oder die Zahlung von Strafen, sollte sich der Bau einer Anlage verzögern oder völlig ausbleiben.

Einfaches und transparentes Verfahren

Die Bundesregierung will auch, dass die bisherige Vielfalt der Akteure in der Ökostromerzeugung erhalten bleibt. Deswegen wurde das Verfahren einfach und transparent gestaltet. Um sicherzustellen, dass zum Beispiel auch Bürgerenergieprojekte zum Zuge kommen, eröffnet die Ausschreibungsverordnung die Möglichkeit, die finanziellen Anforderungen teilweise durch materielle Anforderungen zu ersetzen: Zum Beispiel sinkt die nötige Erstsicherheit um die Hälfte pro Kilowatt, wenn ein Offenlegungsbeschluss oder ein beschlossener Bebauungsplan vorgelegt werden kann, der jeweils zumindest auch mit dem Zweck aufgestellt oder geändert wurde, eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Auch die Hälfte der Zweitsicherheit pro Kilowatt entfällt in diesen Fällen.

Anfang Mai wird die Bundesnetzagentur den Zuschlag erteilen. In diesem Jahr wird es zudem noch zwei weitere Ausschreibungen geben. Der nächste Gebotstermin ist der 01.08.2015. Gebote, die in der ersten Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag erhalten haben, können in den nächsten Runden erneut mitbieten.

->Quelle: bundesregierung.de