Bundestag: Bericht von Umweltministerin Hendricks
Bisher haben 34 Staaten bei den Vereinten Nationen ihre Klimaziele bis zum Jahr 2030 eingereicht, neben der 28 Mitgliedstaaten zählenden Europäischen Union unter anderem die USA, Russland, Mexiko und Gabun. Die EU habe damit fristgemäß ihren Beitrag zum UN-Klimagipfel Ende des Jahres in Paris gemeldet, betonte die Ministerin am 22.04.2015 im Bundestags-Umweltausschuss.
In Paris will die Staatengemeinschaft ein internationales Klimaschutzabkommen verschieden, das dem 2020 auslaufenden Kyoto-Abkommen folgen soll. Hendricks wies darauf hin, dass die G7-Staaten Japan und Kanada bislang keine Ziele vorgelegt hätten. Die Bundesregierung werde sich daher dafür einsetzen, dass beide Länder dies spätestens bis zum G7-Gipfel täten, der Anfang Juni auf Schloss Elmau (Bayern) stattfinden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe bereits deutlich gemacht, dass sie den Gipfel für starke Klimasignale nutzen wolle.
EU 10 Jahre hinter Deutschland
Deutschland, betonte Hendricks, habe bereits im Dezember 2014 ein Nationales Klimaschutzprogramm beschlossen, um durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das nationale Treibhausgasminderungsziel von 40 Prozent bis 2020 auch tatsächlich erreicht werden kann. Ohne diese Maßnahmen wäre nur eine Minderung von 32 bis 25 Prozent realistisch gewesen. Die EU habe im Oktober 2014 ihre Klimaziele festgelegt und sich auf ein 40-Prozent-Minderungsziel verständigt – allerdings erst bis 2030. Die Ministerin stellte klar, dass Deutschland aufgrund seines Bevölkerungsreichtums und der Stärke seiner Industrie eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieses Ziels in Europa zukomme.
Neues ETS kommt spät – erst 2021
Jedoch sei auch die Reform des ins Stocken geratenen EU-Emissionshandels von großer Bedeutung. Hendricks wertete es als wichtigen Teilerfolg, dass Kernelemente einer Reform bereits verabschiedet worden seien. So sollen überschüssige Zertifikate in Höhe von zwei Milliarden Tonnen aus dem Markt genommen und in eine „Marktstabilitätsreserve“ (MSR) überführt werden. Anders als von der Bundesregierung und dem Europäischen Parlament vorgeschlagen, werde der reformierte EU-Emissionshandel jedoch wohl nicht bereits im Dezember 2018 oder früher starten können, sondern erst 2021 mit Beginn der nächsten Handelsperiode. Grund sei eine Sperrminorität im EU-Rat, vertreten durch Länder wie Polen oder die Tschechische Republik.
Die Bedeutung der Reform des Emissionshandels betonten unisono auch die Abgeordneten. Die Unionsfraktion zeigte sich jedoch enttäuscht darüber, dass sich Deutschland im Rat in der Frage des Einführungszeitpunktes nicht habe durchsetzen können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, die Bundesregierung habe das Europäische Parlament allein gelassen und nicht klar genug widersprochen, obwohl sie doch eine Mehrheitsposition vertrete.
Die Linksfraktion zeigte Unverständnis darüber, warum die Emissionszertifikate dauerhaft in die Reserve genommen werden sollen, statt diese gleich ganz stillzulegen. Außerdem kritisierte sie, dass der Bundeshaushalt jährlich rund 350 Millionen Euro an Zuschüssen für stromintensive Unternehmen bereitstelle.
Die SPD-Fraktion forderte überdies, den G7-Gipfel zu nutzen, um die Staaten, die ihre Klimaziele noch nicht gemeldet hätten, zu einer deutlichen Aussage zu bewegen. Die Grünen nannten es ein „Paradoxon“, dass Deutschland die Erneuerbaren Energien ausbaue, die [[CO2]]-Emissionen hierzulande jedoch aufgrund der hohen Emissionen fossiler Kraftwerke stiegen.
->Quelle: bundestag.de