Zusammenfassender RNE-Artikel
In der kommenden Woche beschließt das Europäische Parlament (EP) voraussichtlich den umstrittenen Gesetzentwurf zu Biokraftstoffen. Umweltverbände kritisieren den Kompromiss zwischen Rat und Parlament. Sie fordern eine Senkung der Beimischungspflicht.
Nach langen Verhandlungen über die zukünftigen Regelungen für die Beimischung von Biokraftstoffen haben sich der Europäische Rat und das EU-Parlament Mitte April auf einen Kompromiss verständigt. Bis zu sieben Prozent Agrokraftstoff bezogen auf die gesamte Menge an Benzin und Diesel sollen auf die [[CO2]]-Bilanz der Länder anrechenbar sein. Die EU will bis zum Jahr 2020 erreichen, dass zehn Prozent der für den Transportsektor benötigten Energien erneuerbaren Quellen entspringen. Die einzelnen Mitgliedsländer dürfen sich auch ehrgeizigere Ziele setzen.
Am 29.04.2015 wird das Parlament über den Gesetzentwurf abstimmen. Anschließend bleibt den Mitgliedsländern bis 2017 Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Theoretisch darf der Anteil des Biosprits bei der für den Verkehr benötigten Energie auch höher sein. Nur werden die sieben Prozent überschreitenden Mengen nicht auf die Klimaziele der EU angerechnet. Das Parlament wollte ursprünglich einen niedrigeren Höchstwert von sechs Prozent durchsetzen. Das gelang den Abgeordneten nicht.
Zustimmung trotz Unzufriedenheit
Das EP wird den Kompromiss trotz verbreiteter Unzufriedenheit wohl annehmen. Insbesondere die Grünen und die Sozialdemokraten sind vom Ergebnis enttäuscht. „Es ist eine Schande, dass ehrgeizigere und rechtsverbindliche Ziele für fortgeschrittene Biokraftstoffe vom Rat blockiert werden“, erklärt die schwedische Sozialdemokratin Jytte Guteland. „Das Ergebnis bietet der Verschwendung von Lebensmitteln im Tank kaum Einhalt“, kritisiert ihr deutscher Fraktionskollege Jo Leinen. Dennoch wollen die Sozialdemokraten zustimmen.
Zufrieden zeigen sich dagegen die Konservativen. Die Einigung liege „komplett auf der Linie der EVP-Fraktion“, freut sich der MdEP, Peter Liese (CDU). Biokraftstoffe der zweiten Generation würden gefördert, ohne „unverantwortliche Beschränkungen“ von Ethanol und Biodiesel. Damit sei Landwirten und Unternehmen die notwendige Investitionssicherheit gegeben.